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Berliner Abgeordnetenhaus verlängert epidemische Lage

15:48
27.01.2022
Wegen der hohen Corona-Zahlen infolge der Omikron-Welle hat das Berliner Abgeordnetenhaus die sogenannte epidemische Lage verlängert. Sie war am 21. Dezember ausgerufen worden und bisher bis zum 31. Januar befristet. Nach der Entscheidung des Parlaments vom Donnerstag gilt sie nunmehr bis zum 31. März. Der Senat könnte auf Basis des Beschlusses zum Beispiel neue Beschränkungen beschließen, falls die Infektionslage das erfordert. Nach letzten Angaben der Regierenden Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) und von Gesundheitssenatorin Ulrike Gote (Grüne) ist das momentan aber nicht geplant.

Für die Verlängerung der epidemischen Lage stimmten die Koalition aus SPD, Grünen und Linken sowie die CDU. Die AfD stimmte dagegen, die FDP enthielt sich.

(dpa)

EU-Behörde EMA gibt grünes Licht für Covid-Pille von Pfizer

14:29
27.01.2022
Die EU-Arzneimittelbehörde EMA hat grünes Licht gegeben für die Zulassung des Medikaments Paxlovid gegen Covid-19. Das Mittel des US-Herstellers Pfizer könne bei Patienten eine schwere Erkrankung nach einer Corona-Infektion verhindern, teilte die EMA am Donnerstag in Amsterdam mit. Nach der Zulassung ist dies das erste Medikament gegen Covid, das oral eingenommen werden kann. Die Pille gilt als sehr effektiv. Die EU-Kommission muss der Zulassung noch zustimmen, das aber gilt als Formsache.

Nach Angaben von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) wurden bereits eine Million Packungen Paxlovid geordert. «Das Mittel eignet sich insbesondere für die Behandlung ungeimpfter Risikopatienten.» Nach Angaben von Pfizer soll das Mittel das Risiko von Krankenhauseinweisungen und Todesfällen bei Covid-19-Patienten um 89 Prozent senken.

Patienten nehmen nach Angaben des Herstellers fünf Tage lange zwei Mal täglich jeweils drei Tabletten ein. Der Wirkstoff Nirmatrelvir soll ein Sars-CoV-2-Protein hemmen und dadurch die Vermehrung des Virus stoppen. Zu möglichen Nebenwirkungen gehören eine Beeinträchtigung des Geschmackssinns, Durchfall, Bluthochdruck und Muskelschmerzen.

(dpa)

Richter für Verlängerung von Corona-Ausnahmeregel

14:20
27.01.2022
Die wegen der Corona-Pandemie eingeführte Ausnahmeregelung für längere Unterbrechungen in Strafprozessen könnte noch einmal verlängert werden. «Das Bundesjustizministerium prüft derzeit eine maßvolle Verlängerung der Regelung zur Hemmung des Ablaufs der Unterbrechungsfrist für strafgerichtliche Hauptverhandlungen aufgrund der Covid-19-Pandemie», teilte eine Sprecherin der Deutschen Presse-Agentur am Donnerstag in Berlin mit.

Auf Basis der zum 28. März 2020 eingeführten Sonderregelung kann ein Strafprozess für bis zu drei Monate und zehn Tage unterbrochen werden. Damit soll verhindert werden, dass Hauptverhandlungen platzen und neu starten müssen.

Normalerweise dürfen Hauptverhandlungen laut Strafprozessordnung nur für maximal drei Wochen unterbrochen werden. Bei besonders umfangreichen Verfahren ist eine Unterbrechung von bis zu einem Monat möglich, falls bereits mehr als zehn Verhandlungstage verstrichen sind. Verrinnt die Frist, muss der Prozess von vorne beginnen. Bei großen Strafverfahren werden darum beispielsweise Ersatzschöffen und auch ein zusätzlicher Richter eingesetzt, um etwa im Krankheitsfall nicht von vorne beginnen zu müssen.

Die vom Bundestag 2020 beschlossene Ausnahmeregelung ist bis zum 26. März 2022 befristet. Sven Rebehn, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbunds, sprach sich für eine Verlängerung aus. Er sagte: «Angesichts der um sich greifenden Omikron-Variante des Coronavirus ist davon auszugehen, dass auch Verfahrensbeteiligte in Strafprozessen zunehmend von Corona-Infektionen betroffen sein werden.» Die Strafgerichte benötigten die flexibleren Sonderregeln einstweilen noch, damit Verfahren im Zuge der Pandemie nicht an überschrittenen Unterbrechungsfristen scheiterten. Aufgrund des Ausnahmecharakters der Vorschrift solle diese aber erneut befristet und mit einem Enddatum versehen werden.

(dpa)

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