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20220121101635

VGH gibt Studenten recht - Corona-Verordnung teils rechtswidrig

08:53
21.01.2022
Das Einfrieren der Alarmstufe II mit harten Beschränkungen für Ungeimpfte in Baden-Württemberg widerspricht nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs dem Infektionsschutzgesetz des Bundes.

Die grün-schwarze Landesregierung hatte aus Sorge um die Omikron-Variante des Coronavirus diese Stufe in der Corona-Verordnung beibehalten und damit die Grenzwerte für die Belastung der Krankenhäuser bis Ende Januar außer Kraft gesetzt.

Die Mannheimer Richter erklärten am Freitag, dass eine Vorschrift, die ausdrücklich unabhängig von der Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz weitreichende Zugangsbeschränkungen für Ungeimpfte vorsehe, nicht im Einklang mit den Vorgaben aus dem Infektionsschutzgesetz des Bundes stehe.

Erhebliche Grundrechtsbeschränkungen könnten «nicht abgekoppelt von der Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz angeordnet werden», heißt es in der Mitteilung des Gerichts. Diese Inzidenz gibt an, wie viele Corona-Infizierte innerhalb einer Woche und pro 100 000 Einwohner in eine Klinik gebracht werden.

Ein ungeimpfter Student hatte dagegen geklagt, dass die Alarmstufe II zum weitgehenden Ausschluss von Nicht-Immunisierten von Präsenzveranstaltungen führe. Der VGH setzte den Teil der Corona-Verordnung zum Studienbetrieb von diesem Montag an außer Vollzug. Die Vorschrift sei «voraussichtlich rechtswidrig».

(dpa)

Ein Drittel weniger Wiederholer im Corona-Schuljahr 2020/21

07:51
21.01.2022
Während der Corona-Pandemie haben deutlich weniger Kinder eine Klassenstufe wiederholt.

Laut Statistischem Bundesamt lag das unter anderem an veränderten Versetzungsregelungen. Wie das Amt am Freitag berichtete, wiederholten im Schuljahr 2020/21 an allgemeinbildenden Schulen 93 100 Schülerinnen und Schüler eine Klasse - entweder freiwillig oder weil sie nicht versetzt wurden. Das waren 50 500 weniger als im Schuljahr davor.

Damit sank die Quote der Wiederholer bundesweit von 2,3 Prozent im Schuljahr 2019/20 auf zuletzt 1,4 Prozent. «Aufgrund von Unterrichtsausfällen, Wechsel- und Distanzunterricht wurden in vielen Bundesländern besondere Regeln in Hinblick auf die Versetzung eingeführt. So wurde die Versetzung vielfach nicht mehr an die schulischen Leistungen geknüpft», ordneten die Statistiker ein.

Die Quote ging in allen Bundesländern zurück. Am höchsten war sie, wie in den Vorjahren, in Bayern – 26 500 Schülerinnen und Schüler beziehungsweise 2,8 Prozent besuchten dort im Schuljahr 2020/2021 erneut ihre Klassenstufe. Am niedrigsten war die Quote in Berlin, hier wiederholten nur 2500 Schülerinnen und Schüler die Klassenstufe, weniger als ein Prozent. Die Versetzung wird in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. 58 Prozent der Wiederholer waren männlich.

(dpa)

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