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Britischer Gesundheitsminister verteidigt Ende von Maskenpflicht

09:54
20.01.2022
Der britische Gesundheitsminister Sajid Javid hat das Ende der Maskenpflicht für Schulkinder in England verteidigt.

«Es ist schwieriger, Kinder zu unterrichten und hat Einfluss auf ihre Bildung, wenn sie zu jeder Zeit im Klassenraum Masken tragen müssen», sagte Javid am Donnerstag dem Sender BBC Radio 4. Aufgabe der Regierung sei, eine ausgewogene und verhältnismäßige Entscheidung zu treffen, in diesem Fall im Interesse der Kinder.

Javid räumte ein, das Coronavirus sei noch immer weit verbreitet. Aber landesweit gingen Neuinfektionen sowie Krankenhauseinweisungen stark zurück.

Premierminister Boris Johnson hatte am Vortag das sofortige Ende der Maskenpflicht in Schulen verkündet. Zudem gilt seit Donnerstag nicht mehr die Aufforderung, möglichst von Zuhause zu arbeiten. Kommende Woche läuft dann auch die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr, in Geschäften und anderen öffentlichen geschlossenen Räumen aus.

«Die Leute müssen sich ihr eigenes Urteil bilden, genau wie sie es bei der Bekämpfung der Grippe machen», sagte Javid. In der Londoner U-Bahn gilt weiterhin Maskenpflicht. Dem Sender Sky News sagte Javid: «Covid wird nicht verschwinden. Es wird viele Jahre bei uns bleiben, vielleicht für immer, aber wir müssen lernen, damit zu leben.»

Der Minister widersprach Vorwürfen, Johnson wolle mit dem Ende der Corona-Regeln sein politisches Überleben sichern. «Es wäre falsch, wenn die Leute das denken würden», sagte er in der BBC. Vielmehr sei es die Ansicht der wissenschaftlichen Regierungsberater, dass der Höhepunkt der jüngsten Corona-Welle überstanden sei.

Außer dem Ende der Maskenpflicht hatte Johnson auch angekündigt, dass keine Impfnachweise mehr für den Besuch von Großveranstaltungen nötig sind. Das waren Kernforderungen konservativer Hardliner. Johnson steht wegen der Affäre um Lockdown-Partys im Regierungssitz auch parteiintern erheblich unter Druck.

(dpa)

Landesregierung hält an 2G-Regel im Einzelhandel fest

09:35
20.01.2022
Die baden-württembergische Landesregierung möchte auch nach dem Ende der 2G-Regelung im Einzelhandel in Bayern an ihren Maßnahmen festhalten.

«Einen entsprechenden Eilantrag hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) erst am 12. Januar erneut zurückgewiesen und unsere Vorgaben für die 2G-Regel insofern bestätigt», sagte eine Sprecherin des Staatsministeriums der «Heilbronner Stimme» und dem «Südkurier» mit Blick auf die Vorgaben im Südwesten und die Überprüfung durch den VGH in Mannheim.

Die Entscheidung des bayerischen Gerichts, die 2G-Regel für den Einzelhandel vorläufig außer Kraft zu setzen, beruhe allein auf einer nicht hinreichend bestimmten Reichweite der angegriffenen Regelung in der Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, erklärte die Sprecherin.

In Bayern sei demnach nicht klar genug definiert worden, welche Ladengeschäfte unter die Zugangsbeschränkung nach Maßgabe der 2G-Regel fallen und welche dagegen als Ladengeschäfte zur Deckung des täglichen Bedarfs ausgenommen seien. Problem sei damit die konkrete Umsetzung der 2G-Regel. Das könne nicht ohne Weiteres auf die Corona-Verordnung in Baden-Württemberg übertragen werden.

Von der Wirtschaft im Südwesten kommt hingegen Druck, für einheitliche Regeln in Bayern und Baden-Württemberg zu sorgen und die 2G-Regel im Handel in Baden-Württemberg ebenfalls aufzuheben.

Im Südwesten gilt für den Einzelhandel derzeit 2G - Zutritt haben somit nur Geimpfte oder Genesene. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte die sogenannte 2G-Regel im Einzelhandel am Mittwoch vorläufig außer Vollzug gesetzt, woraufhin Bayerns Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) ankündigte, 2G im Handel komplett auszusetzen.

Der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof in Mannheim soll in Kürze über mehrere Anträge gegen das Abweichen von den bisherigen Schwellenwerten für Einschränkungen entscheiden. Davon wären unter Umständen auch 2G-Vorgaben im Handel und anderen Bereichen betroffen.

(dpa)

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