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20220114185256

OVG in NRW bestätigt Maskenpflicht und 3G bei Versammlungen

18:52
14.01.2022
Die Maskenpflicht bei Versammlungen im Freien in Nordrhein-Westfalen mit mehr als 750 Teilnehmern ist rechtens. Das hat das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalens am Freitag entschieden und damit den Eilantrag eines Mannes aus Lohmar abgelehnt. Die in der Coronaschutzverordnung des Landes NRW festgeschriebenen Schutzmaßnahmen seien verhältnismäßig, teilte das OVG zur Begründung mit. Der Beschluss ist nicht anfechtbar (Az.: 13 B 33/22.NE).

Der Kläger, der laut Mitteilung regelmäßig Versammlungen veranstaltet, um gegen die Corona-Politik zu demonstrieren, sieht sich unter anderem in seinem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit und Recht auf körperliche Unversehrtheit verletzt. Er betonte in seinem Antrag, dass ihm Maßnahmen auferlegt werden, gegen die er ja gerade demonstrieren wolle. Außerdem sei es unwahrscheinlich, sich im Freien mit dem Coronavirus anzustecken.

Dieser Sicht folgte das OVG nicht. Die Maskenpflicht auch im Freien sei geeignet, Ansteckungen zu verhindern und so Leben und Gesundheit der Bevölkerung zu schützen. Den Versammlungsteilnehmern würde durch das Tragen der Maske auch nicht verboten, ihre Meinung zu äußern.

Der Antragsteller hatte auch die Zugangsbeschränkung für Versammlungen durch die 3G-Regelung mit mehr als 750 Teilnehmern durch das OVG überprüfen lassen. Auch in diesem Punkt lehnte das Gericht in Münster den Antrag ab. Bei großen Demonstrationen sei zu erwarten, dass der Mindestabstand und die Maskenpflicht nicht beachten werden. So könne durch eine Testnachweispflicht der Zugang für infizierte und nicht immunisierte Menschen verwehrt werden, um eine Ansteckung mit einer potenziell tödlich verlaufenden Krankheit zu verhindern, argumentierten die OVG-Richter.

(dpa)

Virologe hält nichts mehr von der Corona-Kontaktnachverfolgung

18:51
14.01.2022
Die Kontakt-Nachverfolgung nach Corona-Infektionen ist aus Sicht eines Virologen nicht mehr angemessen. «Von der Inzidenz her ist es von den Gesundheitsämtern nicht mehr zu stemmen», sagte der Wissenschaftler Klaus Stöhr in dem Podcast «Die Wochentester» des «Kölner Stadt-Anzeigers» und des «Redaktionsnetzwerks Deutschland». «Wenn ein Großteil der Bevölkerung mild und asymptomatisch infiziert ist und Antikörper hat, wird eine sogenannte Kontaktnachverfolgungs-Quarantäne sinnlos», so der frühere Leiter des Influenza-Programms der Weltgesundheitsorganisation (WHO).

Die WHO Europa hatte unter Berufung auf eine Hochrechnung davor gewarnt, dass sich in zwei Monaten schon über die Hälfte der Menschen in Europa mit Omikron infiziert haben könnten. Dabei erwarten Experten, dass sich auch viele Geimpfte und Geboosterte zumeist asymptomatisch infizieren. Das wäre eigentlich der beste Weg aus der Pandemie, sagte Stöhr im Podcast mit Blick auf den dann eintretenden Immunschutz. «In der Reihenfolge sich erst impfen lassen und dann sich infizieren. Das kann man nicht provozieren und kann man auch nicht steuern das Infizieren, aber das Impfen kann man», sagte Stöhr. «Die Kombination aus Impfschutz und Infektion ist eigentlich der Weg - und dass sich so viele Menschen infizieren werden, ist sehr wahrscheinlich.»

(dpa)

Nächtliche Ausgangsbeschränkungen in mehreren Regionen

17:22
14.01.2022
Wegen gestiegener Corona-Zahlen gelten in mehreren Stadt- und Landkreisen in Baden-Württemberg von diesem Samstag an wieder nächtliche Ausgangsbeschränkungen für Nicht-Immunisierte. Hintergrund ist nach Angaben der Behörden vom Freitag, dass die Sieben-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen in den jeweiligen Gebieten zweimal nacheinander den Wert von 500 je 100 000 Einwohner überschritten hat.

Gemäß der Corona-Verordnung des Landes sind dann in der betroffenen Region schärfere Maßnahmen im Kampf gegen die Pandemie nötig, bis die Zahlen an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter dem Grenzwert liegen. Die Ausgangsbeschränkungen gelten zwischen 21.00 und 5.00 Uhr für Nichtgeimpfte und Nichtgenesene. Ausnahmen gibt es, wenn triftige Gründe vorliegen wie Arbeit oder der Besuch von Lebenspartnern.

Neu betroffen sind unter anderem die Städte Mannheim, Karlsruhe, Heidelberg und Ulm sowie die Landkreise Biberach, Rastatt, Ravensburg, Waldshut und Schwarzwald-Baar. In Freiburg wiederum gelten diese Regeln schon seit Dienstag. Über 500 liegt die Inzidenz nach Angaben des Landesgesundheitsamts inzwischen in 24 der 44 Stadt- und Landkreise.

(dpa/lsw)

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