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Weitere Fälle im Südwesten: Polizei wollte Daten der Luca-App haben

17:40
13.01.2022
In Baden-Württemberg häufen sich die Fälle, in denen die Polizei an Daten aus der Luca-App herankommen wollte. Nach der Anfrage in Heilbronn wurden nun auch zwei weitere in Heidelberg und im Kreis Breisgau-Hochschwarzwald bestätigt. Zuvor hatte der SWR über die Anfragen berichtet. Sie wurden jedoch in allen Fällen aus rechtlichen Gründen abgelehnt.

Die Polizei in Heidelberg habe beim Gesundheitsamt nachgefragt, ob sie auf Daten der Luca-App zugreifen könne, bestätigte ein Sprecher des Polizeipräsidiums Mannheim der dpa, ohne weitere Details zu nennen. Das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald erklärte, in seinem Bereich habe es ebenfalls eine Nachfrage der Sicherheitsbehörden gegeben. Worum es genau ging, wollte ein Sprecher nicht sagen. Die Polizei in Freiburg erklärte, man sei dabei, der Sache nachzugehen.

Zuvor war bekannt geworden, dass sich die Polizei in Heilbronn im Dezember auf der Suche nach einem Dieb beim Gesundheitsamt erkundigt hatte, ob sie die Kontaktdaten der Luca-App nutzen kann. Die App soll Restaurantbesitzern und Event-Veranstaltern helfen, die gesetzlich vorgeschriebene Erfassung der Kontakte der Besucher ohne Zettelwirtschaft zu erledigen. Die Anwendung ist seit Monaten Gegenstand einer öffentlichen Kontroverse.

Zuletzt entzündete sich die Kritik an einem Vorfall in Mainz. Dort hatte die Polizei gemeinsam mit dem Gesundheitsamt bei der Suche nach Zeugen eines tödlichen Sturzes in einer Gaststätte auf Daten aus der Luca-App zurückgegriffen. Danach hatten einzelne Politiker öffentlich dazu aufgerufen, die Luca-App von den mobilen Telefonen zu löschen, und die Bundesländer aufgefordert, auslaufende Verträge mit dem Anbieter nicht zu verlängern.

(dpa/lsw)

Strafbefehl gegen Arzt wegen falscher Atteste zur Maskenpflicht

17:40
13.01.2022
Weil er in der Corona-Pandemie falsche Gesundheitszeugnisse ausgestellt haben soll, hat das Amtsgericht Schönau im Schwarzwald Strafbefehl gegen einen Arzt aus dem Landkreis Lörrach erlassen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mediziner vor, im vorvergangenen Jahr in 22 Fällen Menschen entgegen seiner ärztlichen Pflicht attestiert zu haben, aus gesundheitlichen Gründen vom Tragen einer Mund-Nase-Bedeckungen befreit zu sein. Sie hatte auch eine Geldstrafe gegen den Mann beantragt, zu deren Höhe am Donnerstag zunächst nichts in Erfahrung zu bringen war.

Der Arzt kann gegen den Strafbefehl vorgehen. Bis zur rechtskräftigen Verurteilung gelte die Unschuldsvermutung, betonte die Behörde.

(dpa/lsw)

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