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Stadt Ulm stellt Strafanzeige wegen unangemeldeter Corona-Demo

13:52
11.01.2022
Die Stadt Ulm möchte Strafanzeige gegen drei Männer stellen, die für eine nicht angemeldete Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen verantwortlich sein sollen. Die Männer wurden am 7. Januar bei Protesten in Ulm von der Polizei überprüft, weil sie «offensichtlich als informelle Versammlungsleiter fungierten und wiederholt Sprechchöre und Aufzugsrichtung vorgaben», wie es in einer Mitteilung der Stadt heißt. Die Stadt werde deshalb Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz stellen, sagte eine Sprecherin am Dienstag. Zuvor hatte der SWR berichtet.

Ulms Oberbürgermeister Gunter Czisch (CDU) teilte dazu mit: «Unser Ziel ist die Gewährleistung des verfassungsmäßigen Rechts auf Versammlungsfreiheit für alle, die friedlich ihre Meinung zum Ausdruck bringen möchten.» Dazu gehöre aber auch, dass Versammlungen angemeldet und Regeln eingehalten würden, die letztlich dem Schutz aller friedfertig Demonstrierenden dienten.

Der OB teilte zudem mit, er gehe davon aus, dass die bundesweit stattfindenden «Corona-Spaziergänge» zunehmend von antidemokratischen Kräften instrumentalisiert würden, die sich davon einen Bedeutungszuwachs erhoffen. «Denken Sie nach, mit wem Sie sich gemein machen», sagte Czisch laut Mitteilung an die Mehrheit der Demo-Teilnehmenden gerichtet.

(dpa)

FFP2-Masken in Geschäften im Südwesten ab Mittwoch Pflicht

13:51
11.01.2022
Von diesem Mittwoch an müssen Erwachsene im Südwesten beim Einkaufen eine FFP2-Maske tragen. Die Landesregierung wandelte am Dienstag wie erwartet die bisherige Soll-Bestimmung in der neuen Corona-Verordnung in eine Pflicht um. Die neue Verordnung gilt von diesem Mittwoch an.

Betroffen von der FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen sind neben Geschäften auch die Gastronomie, Museen und Bibliotheken. In Bussen und Bahnen reicht nun doch weiter eine OP-Maske, diesen Bereich regelt der Bund. Auch in Büros und Betrieben muss keine FFP2-Maske getragen werden.

Das Land will sich für die hoch ansteckende Omikron-Variante des Coronavirus wappnen, auch wenn die Grenzwerte bei der Belastung der Kliniken derzeit nicht überschritten werden. «Der Rückgang der Infektionen ist gestoppt, die Inzidenz steigt wieder», erklärte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne). In anderen Bundesländern könne man sehen, «dass sich Omikron in Deutschland rasant verbreitet und die Infektionszahlen explosionsartig in die Höhe schießen». Man müsse davon ausgehen, dass auch im Südwesten wieder mehr Menschen ins Krankenhaus müssen.

Deswegen werde das Land an der Alarmstufe II mit härteren Einschränkungen festhalten, die zum Beispiel die Schließung von Clubs und Discos umfasst. Für die Quarantäne gibt es ebenfalls neue Regeln: Sie wird für Kontaktpersonen genauso verkürzt wie die Isolierung von Corona-Infizierten. Damit das öffentliche Leben nicht zusammenbricht, hatten Bund und Länder am Freitag vereinbart, die Quarantäne-Regeln zu ändern.

Nach der Änderung müssen Kontaktpersonen gar nicht mehr in Quarantäne, wenn sie eine Auffrischungsimpfung haben, frisch doppelt geimpft sind, geimpft und genesen oder frisch genesen sind. Als «frisch» gilt ein Zeitraum von bis zu drei Monaten. Für alle Übrigen sollen Isolation oder Quarantäne in der Regel nach zehn Tagen enden. Nach sieben Tagen kann man sich zudem mit PCR- oder Antigentest freitesten lassen. Bisher gilt für Kontaktpersonen einer mit Omikron infizierten Person eine strikte Quarantäne von 14 Tagen - freitesten ist nicht möglich.

Die Landesregierung will zudem an den Ausnahmen für ungeimpfte Schülerinnen und Schüler festhalten. Die 12- bis 17-Jährigen können auch im Februar mit ihrem Schülerausweis als Testnachweis ins Café, Kino oder zum Fußballtraining.

(dpa)

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