Letztes Update:
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Paar geht zu Corona-Demo und lässt Kleinkinder im Auto zurück

15:23
28.12.2021
Ein Paar hat in Bayern an einem sogenannten Corona-Spaziergang teilgenommen und währenddessen seine beiden drei und fünf Jahre alten Kinder im Auto zurückgelassen. Wie die Polizei am Dienstag mitteilte, wurde ein Passant im schwäbischen Immenstadt auf die weinenden Geschwister aufmerksam. Sie saßen bei Temperaturen von rund drei Grad unbeaufsichtigt in einem geparkten Auto. Der Zeuge informierte eine Polizeistreife. Während die Beamten sich an dem Wagen aufhielten, kam die Mutter der Kinder hinzu. Die Polizei berichtete dem Jugendamt über den Vorfall.

An der nicht angemeldeten Versammlung am Montagabend nahmen zwischen 150 und 180 Menschen teil. Etwa die Hälfte habe sich nicht an die Abstandsregeln gehalten, die meisten hätten keine Masken getragen, teilte die Polizei mit. Einige der Teilnehmer seien Beamten gegenüber verbal aggressiv aufgetreten. Insgesamt sei die Versammlung jedoch friedlich verlaufen.

(dpa)

Was tun, wenn es knapp wird? Bundestag muss sich mit Triage befassen

15:22
28.12.2021
Es sind Entscheidungen, die sich niemand wünscht: Wie umgehen mit Patienten, wenn die Möglichkeiten zu einer umfassenden Behandlung nicht mehr für alle ausreichen? Der Bundestag muss «unverzüglich» Vorkehrungen treffen zum Schutz von Menschen mit Behinderungen im Fall einer solchen Triage. Das hat das Bundesverfassungsgericht in seinem am Dienstag veröffentlichten Beschluss entschieden (Az. 1 BvR 1541/20).

Was ist Triage?

Das Wort Triage stammt vom französischen Verb «trier», das «sortieren» oder «aussuchen» bedeutet. Es beschreibt eine Situation, in der Ärzte entscheiden müssen, in welcher Reihenfolge sie Menschen helfen - was bedeutet, dass für manche Hilfe zu spät kommen kann.

Gibt es heute schon Triage?

Mit dem Konzept der Triage arbeiten Ärzte und ihre Helfer bei großen Unglücken mit einer hohen Anzahl von Verletzten. Dabei überbrücken sie eine meist kurzfristige Notlage.

In der Pandemie meint Triage eher, dass ausgewählt wird, wer Zugang zu intensivmedizinischer Behandlung bekommt oder dass ein Patient mit schlechter Prognose sein Bett räumen muss für einen Erkrankten, dem bessere Chancen eingeräumt werden. Schon das Verschieben von Operationen sei aus seiner Sicht eine stille Triage, sagte der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, der Deutschen Presse-Agentur.

«Eine Triage wäre eine Bankrotterklärung des deutschen Gesundheitswesens», sagte der Intensivmediziner Christian Karagiannidis jüngst im NDR-Podcast «Coronavirus-Update». «Triage würde ja bedeuten, dass man das Leben eines Patienten beendet zugunsten eines anderen Patienten.» Angesichts der großen Krankenhauskapazität dürfe das in Deutschland einfach nicht passieren. Es könne aber eine Priorisierung geben bei der Frage, ob Patienten in großen Kliniken behandelt werden.

Auf wen bezieht sich die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts?

Konkret geht es in dem Beschluss um Menschen mit Behinderung. Eine Behinderung im Sinne von Artikel 3 des Grundgesetzes liegt nach Angaben des Gerichts vor, «wenn eine Person in der Fähigkeit zur individuellen und selbstständigen Lebensführung längerfristig beeinträchtigt ist». Gemeint seien damit nicht geringfügige Beeinträchtigungen, sondern längerfristige Einschränkungen von Gewicht. Das Grundrecht schütze somit auch chronisch Kranke. Viele der Klägerinnen und Kläger beispielsweise sind nach Gerichtsangaben seit Jahren auf Rollstühle angewiesen. Einer hat eine schwere koronare Herzerkrankung, ein anderer eine Hirnschädigung seit der Geburt, ein dritter die sogenannte Glasknochenkrankheit.

Was gibt das Verfassungsgericht der Politik auf?

In dem Beschluss heißt es: «Der Gesetzgeber ist gehalten, unverzüglich geeignete Vorkehrungen zu treffen.» Welche das sein sollen, überlässt das Gericht der Politik. Der Gesetzgeber könne konkrete Kriterien benennen, nach denen zu entscheiden ist, wie knappe Ressourcen zur Lebensrettung verteilt werden. Auch Vorgaben zum Verfahren sind möglich - etwa wer alles an einer solchen Entscheidung beteiligt werden muss. Zudem könnten Aspekte von Diskriminierung und Benachteiligung verbindlich als Teil von Aus- und Fortbildungen festgelegt werden. Dem Bundestag steht es frei, welche Maßnahmen oder welches Bündel er für geeignet hält.

Was wäre denkbar?

Der Vorstandsvorsitzende des Weltärztebundes, Frank Ulrich Montgomery, sagte den Zeitungen der Funke Mediengruppe, auch künftig liege die Entscheidung am Ende bei Ärzten. «Politiker und Richter können ja nicht im hochakuten Einzelfall die Entscheidung auf der Intensivstation treffen.»

Die Politik könne aber gesetzliche Leitplanken einziehen für solche Entscheidungen, ähnlich wie beim Transplantationsgesetz, wo «Dringlichkeit» und «Erfolgsaussichten» entscheidende Kriterien seien. Auf dieser Grundlage formuliere die Bundesärztekammer unter wissenschaftlichen Erwägungen Richtlinien, sagte Montgomery. «Ähnliches sollte nun in der Triagegesetzgebung geschehen. Der Bundestag definiert die Leitplanken, medizinisch-wissenschaftlich kompetente Organisationen formulieren die Handlungsleitlinien - und passen sie entsprechend dem Stand der Wissenschaft an. Aber die Verantwortung für die Letztentscheidung wird immer bei Ärztinnen und Ärzten bleiben.»

In dem Beschluss ist von «unverzüglich» die Rede. Was heißt das?

«Unverzüglich» wird in der Justiz meist definiert als «ohne schuldhaftes Zögern». Anders als etwa bei seiner Entscheidung zu Nachbesserungen beim Klimaschutz hat das Verfassungsgericht kein konkretes Datum genannt, bis wann der Bundestag die Vorgaben umsetzen muss.

Nicht zuletzt wegen anhaltend hoher Corona-Zahlen und der als hoch ansteckend geltenden Omikron-Mutante ist aber davon auszugehen, dass sich die Politik aus Sicht des Gerichts nicht allzu viel Zeit lassen sollte für erste Schritte wie die Vorlage eines Gesetzesentwurfs. Auch schauen die Verfassungsrichter dem Gesetzgeber nicht auf die Finger. Es wäre ein neuer Antrag nötig, damit das Gericht überprüft, ob die Politik schon in ausreichendem Umfang tätig geworden ist.

Patientenschützer Brysch geht davon aus, dass bis zu einem handfesten Ergebnis mehrere Monate ins Land gehen werden - und hält das angesichts der Komplexität des Themas auch für angemessen. Sehr viel länger sollten sich die Abgeordneten aber keine Zeit lassen, mahnte er: «Wir wissen ja nicht, wie die Lage im nächsten Herbst ist.»

Wie sind die Überlebenschancen bei Covid-19 auf Intensivstationen?

Bei Patienten, die eine intensivmedizinische Behandlung bekommen, liegt die Sterblichkeit laut dem Hamburger Intensivmediziner Stefan Kluge bei 30 bis 50 Prozent. Von den Schwerkranken, die an eine künstliche Lunge angeschlossen werden müssen, schaffe es mehr als jeder Zweite nicht.

Wie schnell reagiert die Politik?

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat einen zügigen Gesetzentwurf der Bundesregierung angekündigt. Die SPD-Fraktion will noch im Januar Beratungen beginnen. Linksfraktionschef Dietmar Bartsch forderte: «Bundesregierung und Bundestag müssen in der kommenden Woche in die Beratungen mit Experten einsteigen, um den Anforderungen Karlsruhes gerecht zu werden.» Die stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Andrea Lindholz (CSU), verlangte Beratungen und Beschluss neuer Regelungen im Bundestag noch im Januar. Ärtze bräuchten schnelle Rechtssicherheit, auch mit Blick auf eine drohende Überlastung der Krankenhäuser durch die Omikron-Variante des Coronavirus.

(dpa)

Justizminister kündigt raschen Gesetzentwurf zur Triage an

14:51
28.12.2021
Bundesjustizminister Marco Buschmann hat eine rasche Reaktion der Bundesregierung zum Triage-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts angekündigt. «Das erste Ziel muss sein, dass es erst gar nicht zu einer Triage kommt. Wenn aber doch, dann bedarf es klarer Regeln, die Menschen mit Handicaps Schutz vor Diskriminierung bieten», schrieb er am Dienstag auf Twitter. Die Bundesregierung werde dazu zügig einen Gesetzentwurf vorlegen.

Das Karlsruher Gericht hatte auch mit Verweis auf die Behindertenrechtskonvention entschieden, der Bundestag müsse «unverzüglich» Vorkehrungen zum Schutz von Menschen mit Behinderungen im Fall einer Triage treffen - also wenn Ärzte entscheiden müssen, wen sie angesichts knapper Ressourcen retten und wen nicht. Bei der Umsetzung habe der Gesetzgeber Spielräume. (Az. 1 BvR 1541/20)

«Das Bundesverfassungsgericht zeigt auf, dass ein Risiko einer Benachteiligung von Menschen mit einer Behinderung in einer Extremsituation wie einer Triage besteht», erklärte Buschmann in einer am Nachmittag veröffentlichten ausführlicheren Stellungnahme. Der Gesetzgeber müsse daher selbst unverzüglich Vorgaben treffen. «Ich begrüße diese klaren Worte des Bundesverfassungsgerichts.»

Die Bundesregierung werde die verschiedenen gesetzgeberischen Möglichkeiten «schnell und sorgfältig analysieren und zügig dem Deutschen Bundestag einen Gesetzentwurf vorlegen», kündigte Buschmann an. In die Erarbeitung werde sich auch das Justizministerium einbringen. Bei der Ausgestaltung lasse das Verfassungsgericht weiten Gestaltungsspielraum. «Rein prozedurale Regelungen sind ebenso denkbar wie konkrete substanzielle Vorgaben. Sichergestellt werden muss in jedem Fall, dass in einer Triage-Situation niemand aufgrund seiner Behinderung benachteiligt wird.»

Buschmann betonte aber auch: «Zugleich wird sich die Bundesregierung weiterhin als erstes Ziel darum bemühen, dass es gar nicht erst zu einer Situation kommt, in der ein solches Triage-Gesetz zur Anwendung kommt. Eine deutschlandweite Überlastung der intensiv-medizinischen Behandlungskapazitäten konnte bislang vermieden werden; diesem Ziel gelten auch weiterhin all unsere Anstrengungen.»

(dpa)

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