Letztes Update:
20211217173741

Omikron-Infektionen: New York verteilt Masken und Selbsttests

16:56
17.12.2021
Angesichts von steigender Corona-Infektionszahlen will die Millionenmetropole New York in den kommenden Tagen hunderttausende Masken und Selbsttests verteilen. Rund eine Million Masken und rund 500 000 Selbsttests würden ausgegeben, teilte Bürgermeister Bill de Blasio mit. Die steigenden Infektionszahlen seien vor allem auf die Omikron-Variante zurückzuführen. «Es ist offensichtlich, dass die Omikron-Variante mit voller Kraft hier in New York angekommen ist.»

Die Millionenmetropole war im Frühjahr 2020 zum Epizentrum der Pandemie geworden. Danach hatte sich das Infektionsgeschehen einigermaßen stabilisiert, war zuletzt aber wieder deutlich angestiegen. Die Stadt hatte darauf bereits unter anderem mit einer wieder verschärften Maskenpflicht reagiert. Zahlreiche Broadway-Shows hatten wegen Corona-Fällen in den vergangenen Tagen bereits Aufführungen absagen müssen, am Freitag sagte auch die berühmte Tanzgruppe Rockettes alle Auftritte für den Tag ab.

(dpa)

Demonstrationen gegen Corona-Politik in vielen Städten erwartet

16:37
17.12.2021
In vielen deutschen Städten sind an diesem Samstag Demonstrationen von Gegnern der Corona-Politik und der Impfungen geplant. Zur absehbar größten werden allein in Hamburg am Nachmittag (16.00 Uhr) rund 8000 Menschen erwartet. Unter dem Motto «Das Maß ist voll. Hände weg von unseren Kindern» wollen sie durch die Innenstadt ziehen, wie die Polizei mitteilte. Nach einer erst am Freitag in Kraft getretenen Verordnung müssen alle Masken tragen. Die linke Szene hat drei Gegenkundgebungen angemeldet, zu denen laut Polizei knapp 1000 Teilnehmer erwartet werden.

Proteste sind darüber hinaus unter anderem in Freiburg mit erwarteten 2500 Teilnehmern sowie in Neumarkt/Oberpfalz mit 1500 geplant, außerdem soll es in Hannover mehrere kleinere Demonstrationen geben.

In Berlin wurde eine Demonstration von der Polizei verboten, wie ein Sprecher sagte. Begründet wurde das wie schon bei früheren Demonstrationen mit den zu erwartenden Verstößen gegen Corona-Regeln wie Maskenpflicht und Abstandhalten. Angemeldet waren 2000 Teilnehmer. Bei früheren Verboten hatten sich trotzdem zum Teil viele Protestierer versammelt und erst zerstreut, als die Polizei eingriff.

Im thüringischen Greiz wollen Vereine, Kirchen und Institutionen als Reaktion auf die andauernden Proteste gemeinsam ein Zeichen für Zusammenhalt und Respekt setzen: Eine halbe Stunde lang sollen ab 19.00 Uhr Lieder wie «Stille Nacht» von den Dächern der Innenstadt klingen - «da wir aufgrund der aktuellen Situation mit Corona nicht selbst auf die Straßen gehen wollen», wie eine Sprecherin sagte. Am vergangenen Samstagabend waren dort bei Corona-Protesten 14 Polizisten verletzt worden.

(dpa)

Verwaltungsgerichtshof kippt 2G-Regelung an Hochschulen

16:35
17.12.2021
Bis auf weiteres dürfen ungeimpfte Studenten mit negativem Corona-Test wieder an Präsenzveranstaltungen in Hochschulen in Baden-Württemberg teilnehmen. Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim setzte nach Angaben vom Freitag die 2G-Regelung vorläufig außer Vollzug, die nur Geimpften und Genesenen Zugang erlaubt. Er gab damit einem Pharmazie-Studenten Recht (Az.: 1 S 3670/21).

Mit der sogenannten Alarmstufe II wurde Ende November an den Hochschulen und Universitäten im Südwesten die 2G-Regel eingeführt. Ausnahmen gelten für Praxisveranstaltungen wie Laborpraktika, Prüfungen und den Besuch von Bibliotheken. Die Hochschulen sind per Verordnung dazu verpflichtet, die Nachweise zu kontrollieren.

Das widerspricht nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshofs dem Grundrecht, die Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die im Rahmen der Ausbildung notwendigen Tätigkeiten seien nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts grundrechtlich geschützt. In dieses Recht greife die Corona-Verordnung «in schwerwiegender Weise ein».

Durch diese Beschränkung könne der erfolgreiche Abschluss eines Semesters gefährdet werden, argumentierten die Mannheimer Richter laut Mitteilung. Das könnte zu einer Verlängerung des Studiums führen oder gar den Studienerfolg insgesamt gefährden.

Aus der Vorschrift des Ministeriums ergebe sich nicht, welche Vorkehrungen Hochschulen treffen müssen, damit nicht-immunisierte Studierende am Studienbetrieb teilnehmen können. Das könnte zum Beispiel eine Pflicht sein, Präsenzveranstaltungen regelmäßig als sogenannte Hybridveranstaltungen durchzuführen - also mit Übertragung im Internet - oder sie aufzuzeichnen und nicht-immunisierten Studierenden zügig zur Verfügung zu stellen. «Eine detailliertere Regelung dürfte insbesondere wegen der Auswirkungen auf die Ausbildungsfreiheit der Studierenden geboten sein», hieß es.

Der Beschluss vom 15. Dezember ist den Angaben nach unanfechtbar. Einem Sprecher des Gerichtshofs zufolge gilt er ab sofort und für alle Hochschulen im Land. Das Ministerium könnte nun beispielsweise seine Regeln ändern. Aus dem Haus von Wissenschaftsministerin Theresia Bauer (Grüne) gab es zunächst keine Reaktion.

Der Student, der den Eilantrag eingereicht hatte, ist den Angaben nach nicht geimpft und braucht zur erfolgreichen Durchführung seines Studiums Zugang zu Räumlichkeiten und der Infrastruktur der Uni. Er müsse an bestimmten Präsenzveranstaltungen teilnehmen, um seine Studienzeit nicht zu überschreiten und exmatrikuliert zu werden.

Keinen Erfolg hatte er mit einem Antrag gegen Kontaktbeschränkungen für Nicht-Immunisierte und Zugangsbeschränkungen zu Veranstaltungen sowie Kultur- und Freizeiteinrichtungen. Der Gerichtshof bezeichnete diese beim derzeitigen Stand der Pandemie als verhältnismäßig. Zudem ermöglichten Ausnahmen, «dass auch nicht-immunisierte Personen in der Alarmstufe II in erheblichem Umfang private Beziehungen auch durch persönliche Treffen mit anderen Menschen pflegen könnten und ihnen durch die angefochtene Vorschrift keine soziale Isolation drohe».

(dpa/lsw)

Möchten Sie alle externen Inhalte laden?
Datenschutzerklärung
Inhalt laden