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Bettel zu eskaliertem Corona-Protest: Darf sich nicht wiederholen

16:52
07.12.2021
Luxemburgs Premierminister Xavier Bettel hat die eskalierte Kundgebung gegen Corona-Maßnahmen in Luxemburg-Stadt vom Samstag scharf verurteilt. «Intoleranz, Hass und Gewalt haben in Luxemburg keinen Platz», sagte er in einer Regierungserklärung am Dienstag im Parlament. Die Vorfälle vom Samstag dürften sich nicht wiederholen. Man akzeptiere nicht, dass Menschen unangemeldet durch die Stadt marschierten, zum Großteil die Corona-Maßnahmen ignorierten und eine Gruppe dann randaliere und den Weihnachtsmarkt stürme. «Wir lassen uns nicht einschüchtern.»

Am vergangenen Samstag hatten sich laut Polizei rund 2000 Demonstranten in der Stadt versammelt, um ihren Unmut über angekündigte Corona-Maßnahmen kundzutun. Einige Personen warfen Absperrgitter um oder stiegen darüber, um auf den Markt zu gelangen. Ein Teil der Demonstranten war auch zur Abgeordnetenkammer gezogen, eine anderer Teil zum Wohnsitz des Premierministers.

(dpa)

AfD-Klage wegen Berliner 2G-Regelung für Hotels erfolglos

16:51
07.12.2021
Mehrere AfD-Bundestagsabgeordnete sind mit einer Verfassungsbeschwerde gegen die Berliner 2G-Regelung für Hotels gescheitert. Die Klägerinnen und Kläger hätten eine Verletzung von Grundrechten «nicht hinreichend dargelegt», teilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Dienstag mit. Außerdem hätten sie sich mit ihrem Eilantrag zunächst an die zuständigen Berliner Verwaltungsgerichte wenden müssen. 

Die neue Berliner Corona-Verordnung sieht vor, dass «Übernachtungen in Hotels, Beherbergungsbetrieben, Ferienwohnungen und ähnlichen Einrichtungen» nur «unter der 2G-Bedingung angeboten» werden können. Das bedeutet, dass sie nur Geimpften und Genesenen offenstehen. Ungeimpfte dürfen sich auch mit negativem Test nicht einquartieren.

Die elf nach eigenen Angaben ungeimpften Abgeordneten hatten argumentiert, sie lebten «außerhalb Berlins weit entfernt vom Bundestag» und seien in Sitzungswochen auf Übernachtungen in der Hauptstadt angewiesen. So hätten sie keine Möglichkeit, an der für Mittwoch geplanten Wahl des Bundeskanzlers teilzunehmen. Die Verschärfung der Verordnung sei ein unverhältnismäßiger Eingriff in das grundrechtlich geschützte Mandat von Bundestagsabgeordneten.

Die Verfassungsrichterinnen und -richter sehen das anders. Es dürfe zwar niemand daran gehindert werden, das Amt eines Abgeordneten auszuüben. Hier gehe es aber um «eine Regelung, die in eine andere Richtung zielt und nur unvermeidlicherweise die tatsächliche Folge oder Wirkung einer Beeinträchtigung der Freiheit der Mandatsübernahme und -ausübung hat». Im benachbarten Brandenburg gebe es außerdem für Geschäfts- und Dienstreisende eine Ausnahme von der 2G-Regel. «Vor diesem Hintergrund kann nicht davon ausgegangen werden, dass den Beschwerdeführern keine Möglichkeiten zur Verfügung standen, den geltend gemachten Nachteil auf zumutbare Weise abzuwenden.»

(dpa)

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