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20211206174600

Bundestag berät über Impfpflicht für Personal in Kliniken oder Heimen

17:00
06.12.2021
Der Bundestag berät am Dienstag (12.00 Uhr) erstmals über die geplante Corona-Impfpflicht für Personal in Kliniken oder Pflegeheimen. Die Pläne der Ampel-Parteien sehen außerdem vor, dass Impfungen künftig auch von Zahnärzten oder Apothekern durchgeführt werden können. Die Länder sollen darüber hinaus die Möglichkeit bekommen, in Hotspots auch schärfere Corona-Maßnahmen wie Restaurantschließungen zu ergreifen.

Für die Neuregelungen wird erneut das Infektionsschutzgesetz geändert. Ziel ist ein Beschluss noch in dieser Woche. Der Bundesrat kommt deshalb am Freitag zu einer Sondersitzung zusammen.

Der vorab bekanntgewordene Gesetzentwurf sieht vor, dass zum 15. März 2022 eine sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht eingeführt wird: Betroffen sind Beschäftigte etwa in Kliniken, Pflegeheimen, Arztpraxen, bei Rettungsdiensten oder Entbindungseinrichtungen. Befristet sollen nach entsprechenden Schulungen auch Apotheker, Tier- und Zahnärzte zu Impfungen bei Menschen ab 12 Jahren berechtigt werden.

(dpa)

Nach Chaos bei Corona-Verordnung: Kretschmann in Defensive

16:36
06.12.2021
Nach dem Hin und Her bei den Ausnahmeregelungen von der Corona-Testpflicht steht die grün-schwarze Landesregierung im Kreuzfeuer der Kritik. Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) dürfte bei Regierungspressekonferenz und Sondersitzung des Landtags am Dienstag (15.00) einige Mühe haben, die nachträglichen Änderungen an der Corona-Verordnung zu rechtfertigen. Denn es hagelte nicht nur harte Kritik aus Opposition, Kommunen, Gastronomie und Handel über die unklaren Ansagen. Auch in der Koalition gab es wegen der ursprünglich geplanten Testpflicht Reibereien.

Ursprünglich wollte die Landesregierung wegen der sich zuspitzenden Krise eine harte 2G-plus-Regel einführen, wonach nur noch Geimpfte und Genesene mit einem zusätzlichen Test etwa in Restaurants dürfen - nur Menschen mit einer Auffrischungsimpfung sollten ausgenommen werden. Doch dann machte das Land am Sonntag einen Rückzieher und nahm auch Geimpfte und Genesene von der Testpflicht aus. Allerdings müssen Genesene nachweisen, dass die Infektion maximal sechs Monate zurückliegt. Und für Geimpfte gilt: Die zweite Impfung sollte weniger als ein halbes Jahr her sein.

Auf die nachträglichen Ausnahmen hatten insbesondere die CDU-Fraktion gedrungen, um die Gastronomie vor weiteren Auflagen zu bewahren. Es ist die zwölfte Sondersitzung des Parlaments seit Beginn der Corona-Pandemie im Frühjahr 2020. In der Regel kommt der Landtag nach den Sitzungen von Bund und Ländern zur Corona-Krise zusammen, um über die dort beschlossenen Schutzmaßnahmen zu beraten. Auch dieses Mal wird Kretschmann zunächst in einer Regierungsinformation die neuen Regeln erläutern.

Die neue Verordnung sieht vor, dass wegen der sich zuspitzenden Corona-Krise Großveranstaltungen untersagt, die wenigen noch geöffneten Weihnachtsmärkte verboten und Clubs sowie Diskotheken geschlossen werden. Für den Einzelhandel gilt landesweit eine 2G-Regelung.

(dpa)

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