Am Hugo-Sinzheimer-Institut forscht Johanna Wenckebach. Sie weist in der Diskussion darauf hin, dass es noch keine rechtssichere Definition von Künstlicher Intelligenz gebe. “Wir müssen die Technik erst einmal verstehen. Denn man kann nur das regulieren, das man auch versteht - auch um Mitbestimmungsrechte neu zu strukturieren und anzuwenden.” Das sei aktuell das spannende in der Diskussion. “Der AI Act auf der europäischen Ebene wird eine Definition von KI vorsehen. Das ist gut, dass das Thema hier nicht eingeengt wird. Der risikobasierte Ansatz legt den Schwerpunkt darauf, wo Systeme gefährlich werden.” -fw
Felix Winnands