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Bund und Länder planen zusätzliche Corona-Maßnahmen

16:46
30.11.2021
Bund und Länder planen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie härtere Maßnahmen wie zusätzliche Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte. Details sollen bis Donnerstag ausgearbeitet werden, um dann zu gemeinsamen Beschlüssen zu kommen, wie Regierungssprecher Steffen Seibert am Dienstag mitteilte.

Unter anderem wollen Bund und Länder demnach auch über eine Ausweitung der 2G-Regel auf den Einzelhandel und Einschränkungen bei Großveranstaltungen entscheiden. Zusätzlich zu einer Impfpflicht für bestimmte Einrichtungen rückt auch eine allgemeine Impfpflicht näher. Es solle «eine zeitnahe Entscheidung» darüber vorbereitet werden, hieß es nach einer Bund-Länder-Schaltkonferenz.

Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur sprach sich der voraussichtliche neue Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) für eine entsprechende Abstimmung im Parlament ohne die sonst übliche Fraktionsdisziplin aus. Eine Abstimmung ohne Fraktionszwang kommt bei ethisch heiklen Fragen in Betracht.

Die von Union und Grünen geführten Länder forderten den Bund auf, die «Vorbereitungsarbeiten zur Einführung einer allgemeinen Impflicht zügig einzuleiten». Die Impfpflicht könnte ab Anfang Februar greifen, wie aus von der SPD-Seite vorgelegten Vorschlägen hervorgeht, die der dpa vorliegen.

In der Videokonferenz berieten die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten mit Scholz und der geschäftsführenden Kanzlerin Angela Merkel (CDU) über die aktuelle Corona-Lage. Zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht zentrale Entscheidungen zu Lockdown-Maßnahmen vom Frühjahr bekannt gegeben. Demnach sind die Maßnahmen der sogenannten Corona-Notbremse des Bundes aus der dritten Pandemie-Welle verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.

Bund und Länder nehmen sich nun zudem vor, bis Weihnachten bis zu 30 Millionen Erst-, Zweit- und Auffrischungsimpfungen möglich zu machen. Dafür soll der Kreis derjenigen deutlich ausgeweitet werden, die impfen dürfen, etwa auf Apotheker.

Ein neuer Bund-Länder-Krisenstab im Bundeskanzleramt soll die Koordinierung der Impfkampagne, der Impfstofflieferung und -verteilung übernehmen.

(dpa)

Ausnahme: Österreichs Geschäfte dürfen Sonntag vor Weihnachten öffnen

16:45
30.11.2021
Als Ausgleich für den derzeitigen Corona-Lockdown darf der Einzelhandel in Österreich ausnahmsweise am letzten Sonntag vor Weihnachten öffnen. Darauf einigten sich Branchenvertreter und Gewerkschafter am Dienstag. Die Regelung gilt nur für Geschäfte, die für den Lockdown schließen mussten - also etwa Modeboutiquen, Spielzeughändler oder Elektronikmärkte. Supermärkte und Drogerien müssen am 19. Dezember zu bleiben, weil sie derzeit ohnehin weiter verkaufen dürfen.

Voraussetzung für die Ausnahme vom sonst strengen Sonntags-Öffnungsverbot in Österreich ist allerdings, dass der Lockdown wirklich am dritten Adventswochenende aufgehoben und nicht verlängert wird. Die Sieben-Tage-Inzidenz ist zwar seit Einführung der Ausgangsbeschränkungen am 22. November gesunken, doch ist der Wert von zuletzt 894 Fällen pro 100 000 Einwohner noch immer viel höher als in früheren Pandemiewellen.

(dpa)

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