Letztes Update:
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Positiver Corona-Test: RB Leipzig sagt Training ab

13:13
30.11.2021
Das Coronavirus sorgt beim Fußball-Bundesligisten RB Leipzig weiterhin für Unruhe. Am Dienstag war ein Schnelltest eines Betreuers positiv, weshalb das Training nach dpa-Informationen abgesagt wurde. Alle Spieler unterzogen sich einem PCR-Test. Zuerst hatte die «Bild» davon berichtet. Am Freitag muss Leipzig bei Union Berlin (20.30 Uhr/DAZN) antreten.

Anfang vergangener Woche waren Trainer Jesse Marsch und Kapitän Peter Gulacsi positiv getestet worden. Nach dem Champions-League-Spiel in Brügge wurden die positiven Tests von Yussuf Poulsen, Hugo Novoa, Mohamed Simakan und Willi Orban veröffentlicht. Hinzu kommen positiv getestete Betreuer, so dass der Club auf neun Corona-Fälle kam. Bei RB Leipzig sind alle Spieler und Betreuer nach Club-Angaben entweder vollständig geimpft oder genesen.

(dpa)

Spahn: Verfassungsgericht schafft Klarheit für Corona-Kurs

13:13
30.11.2021
Der geschäftsführende Gesundheitsminister Jens Spahn sieht nach der Corona-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Klarheit für weitere Krisenmaßnahmen. «Die Bundesnotbremse war verhältnismäßig, weil der Staat Leben und Gesundheit seiner Bürger schützen musste», sagte der CDU-Politiker am Dienstag in Berlin mit Blick auf die Gerichtsbeschlüsse. «Das sollte jetzt auch den Parteien Orientierung bieten, die wegen verfassungsrechtlicher Bedenken schärfere Maßnahmen bislang ausgeschlossen haben.»

Spahn betonte, der Richterspruch sei jedoch auch kein Freibrief für willkürliche Eingriffe in Grundrechte. Bundesweite Einschränkungen des öffentlichen Lebens müssten zeitlich befristet sein, regional ausdifferenziert werden und sich am Pandemiegeschehen orientieren. «Das sollte jetzt wieder so sein. Wir brauchen entschlossenes staatliches Handeln, um die vierte Welle zu brechen.»

Das Verfassungsgericht hatte entschieden, dass der Bund im Frühjahr über eine sogenannte Notbremse Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen verhängen durfte. Die Maßnahmen hätten in erheblicher Weise in verschiedene Grundrechte eingegriffen, seien aber «in der äußersten Gefahrenlage der Pandemie» mit dem Grundgesetz vereinbar gewesen. In einem zweiten Verfahren wies das Gericht Klagen von Eltern und Schülern gegen damals angeordnete Schulschließungen ab.

(dpa)

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