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20211130095637

Billigflieger Easyjet sieht erste Omikron-Auswirkungen

09:55
30.11.2021
Der britische Billigflieger Easyjet kann die wirtschaftlichen Folgen der Coronavirus-Variante Omikron noch nicht genau einschätzen. Da es aber bereits erste Effekte vor allem auf der Kurzstrecke gibt, senkte der Ryanair-Konkurrent seine geplante Kapazität im laufenden Quartal. Zum Start in den Winter gebe es weiter viele Unsicherheiten, sagte Unternehmenschef Johan Lundgren am Dienstag bei der Vorlage der endgültigen Zahlen für das vergangene Geschäftsjahr 2020/21 (30. September).

So plant der Konzern im ersten Quartal des laufenden Geschäftsjahres jetzt nur noch mit einer Kapazität von 65 Prozent des Geschäftsjahres 2018/19, das noch nicht von Corona betroffen war. Im Oktober hatte Easyjet noch angekündigt, diese auf 70 Prozent aufzustocken. Dieser Wert soll jetzt im zweiten Quartal erreicht werden.

Mit Blick auf die zweite Hälfte des Geschäftsjahres verbreitete Lundgren erneut Optimismus. Er geht weiter davon aus, dass die Kapazitäten im kommenden Sommer, also dem vierten Geschäftsquartal, nahe dem Vor-Corona-Niveau liegen werden.

Easyjet erwirtschaftete im vergangenen Geschäftsjahr einen Vorsteuerverlust von rund 1,14 Milliarden britischen Pfund (1,34 Mrd Euro) - damit fiel das Minus im Rahmen der in Aussicht gestellten Spanne aus. 2019/20 hatte die Gesellschaft einen Fehlbetrag vor Steuern von 835 Millionen Pfund ausgewiesen.

(dpa)

Verfassungsgericht billigt Schulschließungen in der dritten Welle

08:57
30.11.2021
Der Bund durfte in der dritten Pandemie-Welle im Frühjahr über die sogenannte Corona-Notbremse Wechselunterricht und Schulschließungen anordnen. Das Bundesverfassungsgericht wies Klagen von Schülern und Eltern dagegen ab, erkennt aber erstmals ein «Recht der Kinder und Jugendlichen gegenüber dem Staat auf schulische Bildung» an, wie das Gericht in Karlsruhe am Dienstag mitteilte.

(dpa)

Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen der «Notbremse» verfassungsmäßig

08:57
30.11.2021
Der Bund durfte in der dritten Pandemie-Welle im Frühjahr über die sogenannte Corona-Notbremse Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen verhängen. Die Maßnahmen hätten in erheblicher Weise in verschiedene Grundrechte eingegriffen, seien aber «in der äußersten Gefahrenlage der Pandemie» mit dem Grundgesetz vereinbar gewesen, teilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Dienstag mit.

(dpa)

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