Hessen verschärft die Corona-Testpflicht in Alten- und Pflegeheimen sowie in Krankenhäusern. Die Zahl der Neuinfektionen steige seit Wochen kontinuierlich an, begründete Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) am Mittwoch in Wiesbaden die Maßnahme. Die Situation in den hessischen Krankenhäusern und auf den Intensivstationen sei zunehmend angespannt.
Die bestehende Coronavirus-Schutzverordnung werde daher bis zum 28. November verlängert und in einigen Bereichen angepasst, erklärte der Regierungschef. «Wir werden rechtzeitig vor dem Auslaufen der Verordnung wieder zusammenkommen, um auf Grundlage der dann geltenden bundesrechtlichen Bestimmungen das weitere Vorgehen zu beraten.» Die Änderungen der hessischen Verordnung gelten ab diesem Wochenende.
Das Augenmerk gelte nun den besonders zu schützenden Personen, die in Krankenhäusern behandelt oder in Alten- und Pflegeheimen betreut werden, betonte Bouffier. Deshalb werde in diesen Einrichtungen die Testpflicht verschärft. Vor allem in den Alten- und Pflegeheimen zeigten sich trotz der gut in Anspruch genommenen Auffrischimpfungen vermehrt Infektionsereignisse. In diesen Einrichtungen müsse ab kommendem Montag (8. November) das nicht geimpfte oder genesene Personal täglich auf Corona-Infektionen getestet werden.
Neu in der Verordnung seien die zusätzlichen und kostenfreien Testmöglichkeiten für Besucher in Krankenhäusern und Pflegeheimen. «Krankenhäuser und Pflegeheime müssen es in Zukunft Besuchenden ermöglichen, sich direkt vor Ort testen zu lassen», sagte der Ministerpräsident. Damit würden sichere Besuche gewährleistet. Die Kosten für die Tests bekämen die Einrichtungen vom Bund erstattet.