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20211116195014

Spahn: Auffrischungsimpfung vor Ende der Sechs-Monats-Frist möglich

18:54
16.11.2021
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) spricht sich dafür aus, allen Menschen ab 18 Jahren eine Auffrischungsimpfung gegen das Coronavirus zu ermöglichen - auch wenn die letzte Impfung noch nicht sechs Monate her ist. «Der gemäß Zulassung vorgesehene Abstand von sechs Monaten zur vollständigen Immunisierung bei Personen ab 18 Jahren ist als zeitliche Richtschnur zu verstehen, der natürlich nicht tagesgenau einzuhalten ist», heißt es in einem Brief von Spahn und dem Vorsitzenden der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Andreas Gassen, an alle Vertragsärzte in Deutschland, der dem «Tagesspiegel» am Dienstag vorlag.

«Sie können daher jede Patientin und jeden Patienten ab 18 Jahren, auch wenn sie nicht zu den Risikogruppen gemäß der aktuellen Stiko-Empfehlung wie ältere Personen, Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen sowie medizinisches und pflegerisches Personal gehören, zeitnah und auch vor Ablauf der sechs Monate im eigenen Ermessen impfen», teilten Spahn und Gassen mit.

Angesichts der stark steigenden Infektionszahlen wurden in den vergangenen Tagen Rufe nach schnelleren Auffrischungsimpfungen, den sogenannten Booster-Impfungen, laut. Bislang haben rund vier Millionen Menschen eine solche Impfung erhalten, wie aus Zahlen des Robert Koch-Instituts (RKI) vom Dienstag hervorgeht.

(dpa)

Entwurf: Arbeitgeber sollen 3G am Arbeitsplatz kontrollieren

18:35
16.11.2021
Die Arbeitgeber sollen die Einhaltung der geplanten 3G-Regel am Arbeitsplatz täglich kontrollieren. Das geht aus einem aktualisierten Entwurf für das künftige Corona-Regelwerk hervor, das von den Ampel-Parteien an diesem Donnerstag im Bundestag beschlossen werden soll. Der Entwurf, über den am Abend im Hauptausschuss des Bundestags beraten wurde, lag der Deutschen Presse-Agentur vor.

Beschäftigte sollen demnach Arbeitsstätten, an denen «physischer Kontakt» zu anderen nicht ausgeschlossen werden kann, nicht mehr ohne Impf-, Genesenen- oder tagesaktuellen Testnachweis (oder maximal 48 Stunden alten PCR-Test) betreten dürfen. Das Betretungsverbot soll nicht gelten für den Fall, dass Arbeitnehmer den Test direkt in der Firma machen.

Derzeit sind Unternehmen noch verpflichtet, zwei Tests pro Woche anzubieten. Zusätzlich gibt es seit kurzem wieder einen kostenlosen Bürgertest pro Woche. Bei fünf Arbeitstagen müssen Nicht-Genesene ohne Impfung also voraussichtlich damit rechnen, zwei Tests pro Woche auf eigene Kosten zu machen.

Alle Arbeitgeber seien verpflichtet, die Einhaltung durch Nachweiskontrollen «täglich zu überwachen und regelmäßig zu dokumentieren», heißt es in dem Entwurf. Begründet wird das mit der großen Anzahl der Betriebe und der «begrenzten Kapazität der zuständigen Aufsichtsbehörden». Beschäftigte seien verpflichtet, einen entsprechenden Nachweis auf Verlangen vorzulegen.

Auch die Pläne für die Wiedereinführung der Homeoffice-Pflicht werden konkreter. Sie entsprechen in etwa den Regelungen, die bis Juni dieses Jahres schon einmal galten: Beschäftigten mit «Büroarbeiten oder vergleichbaren Tätigkeiten» muss Homeoffice ermöglicht werden, es sei denn betriebliche Gründe sprechen dagegen, etwa die Bearbeitung von Post, oder Waren- oder Materialausgabe. Die Beschäftigten müssen das Homeoffice-Angebot annehmen, es sei denn, die Arbeit ist zu Hause nicht möglich, weil es beispielsweise zu eng oder zu laut ist oder weil die nötige Ausstattung fehlt.

(dpa)

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