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Corona-Pläne: Rechtsexperten für Änderungen beim Thema Schule

04:04
16.11.2021
Die Ampel-Parteien müssen nach Auffassung von Rechtsexperten beim Punkt Schule in ihren Corona-Gesetzesplänen nachschärfen, wenn flächendeckende Schließungen wirklich ausgeschlossen werden sollen.

Die Pläne gestatteten zwar keine Schulschließungen mehr, aber Auflagen für die Fortführung des Betriebs, sagte Ferdinand Wollenschläger, Professor für Öffentliches Recht an der Universität Augsburg, der Deutschen Presse-Agentur. «Hieraus können sich Auslegungsschwierigkeiten ergeben.»

Er verwies auf mögliche Abstandsvorgaben, die Unterricht in voller Klassenstärke unmöglich machen könnten oder Anordnungen von Wechsel- oder Distanzunterricht. «Möchte man eine generelle Aussetzung des Präsenzbetriebs an Schulen definitiv ausschließen, empfiehlt sich daher eine Klarstellung, dass im Schulbereich keine kapazitätsbeschränkenden Auflagen zulässig sind», sagte Wollenschläger. Er war am Montag in einer Bundestagsanhörung als Sachverständiger im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zugeschaltet.

Der ebenfalls angehörte Verwaltungsrechtler Hinnerk Wißmann von der Universität Münster äußerte sich ähnlich: «Der Wortlaut der bislang vorgesehenen Regelung könnte so missverstanden und überdehnt werden, dass etwa durch Abstandsregeln der Zahlenbegrenzungen der Betrieb in den Schulen (und Hochschulen) faktisch wieder eingestellt oder durch Vorgaben zu digitalen Lehrformen grundlegend verändert würde», sagte er der dpa.

Auch Wißmann empfiehlt eine zusätzliche Formulierung, dass Auflagen für Kitas oder Schulen nicht «zu einer allgemeinen Begrenzung der örtlichen Kapazitäten führen».

Er hielte es zudem für ein Gleichheitsproblem, wenn etwa durch Wechselunterricht oder die Pflicht zu digitalen Vorlesungen im Ergebnis der Betrieb stärker eingeschränkt würde als etwa in Restaurants oder ähnlichen Orten der Begegnung.

(dpa)

Bundesländer fordern Verlängerung der Überbrückungshilfe

03:45
16.11.2021
Angesichts der steigenden Inzidenzzahlen in Deutschland fordern die Bundesländer mit großer Mehrheit eine Verlängerung der Corona-Überbrückungshilfe III Plus über das Jahresende hinaus.

Das ist das Ergebnis einer Abfrage unter den Landeswirtschaftministerien und Senatsverwaltungen, die der Vorsitzende der Wirtschaftsministerkonferenz, Andreas Pinkwart (FDP), durchführte.

Die Überbrückungshilfe III Plus, das zentrale Kriseninstrument der Bundesregierung, ist bislang bis Ende 2021 befristet. Die Überbrückungshilfe bekommen Unternehmen mit einem coronabedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent. Erstattet werden fixe Betriebskosten.

«Außer Brandenburg und Schleswig Holstein haben sich alle anderen Länder für eine Verlängerung ausgesprochen», fasste der NRW-Wirtschaftsminister das Ergebnis in einem Brief an den geschäftsführenden Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) zusammen. Pinkwart sprach sich für eine Verlängerung der Hilfen bis zum März 2022 aus. Gleichzeitig äußerten die Länder die «dringliche Bitte», die Frist für die Schlussabrechnung der Corona-Hilfen «angemessen zu verlängern», um die Bewilligungsstellen zu entlasten.

Auch Altmaier selbst hatte sich in der vergangenen Woche dafür ausgesprochen, Corona-Wirtschaftshilfen bis Ende März zu verlängern. Wegen der Verschärfung der Corona-Lage seien zuletzt die Unsicherheiten gestiegen. Mit einer Verlängerung der Hilfen könnten die Wintermonate abgedeckt und ein «Fadenriss» bei der Konjunkturentwicklung verhindert werden, erklärte er. Wirtschaftsverbände wie der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband hatten ebenfalls eine Verlängerung bis Ende März gefordert.

(dpa)

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