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20211110155416

Gemeinden fordern «hartes 2G-Regime» und Impfpflicht für Berufe

15:51
10.11.2021
Angesichts der rasch steigenden Corona-Infektionszahlen und der angespannten Lage in den Intensivstationen fordern die baden-württembergischen Gemeinden strenge Einschränkungen für Ungeimpfte und eine Impfpflicht für bestimmte Berufe. Der sogenannte 2G-Status - also der Zutritt nur für Geimpfte und Genesene - müsse Voraussetzung sein, um am öffentlichen Leben teilnehmen zu können, sagte Gemeindetagspräsident Steffen Jäger am Mittwoch in Stuttgart. «Wir brauchen ein hartes 2G-Regime.» Um weitere Eingriffe in die Grundrechte zu vermeiden, müssten diejenigen, die sich nicht selbst durch eine Impfung schützen wollten, eingeschränkte Freiheiten akzeptieren.

Jäger sprach sich zudem dafür aus, dass Beschäftigte in bestimmten Einrichtungen und Berufsgruppen zur Impfung verpflichtet werden. Die Quote geimpfter Menschen müsse beispielsweise im Gesundheitswesen, im Pflegebereich und im öffentlichen Dienst erhöht werden. Zudem müssten Arbeitgeber aus Sicht des Gemeindetages vom Bund die rechtlichen Instrumente erhalten, um den Impfstatus ihrer Beschäftigten abfragen zu dürfen. «Es passt nicht zusammen, dass etwa bei einem Restaurantbesuch der 2G-Nachweis vorgezeigt werden muss und der Arbeitgeber den Impfstatus seiner Beschäftigten nicht abfragen darf», sagte Jäger. Hier müsse der Gesundheits- und Arbeitsschutz vor dem Datenschutz stehen.

Mit dem Ausrufen der sogenannten Alarmstufe würden Einschränkungen für Ungeimpfte zumindest in Baden-Württemberg automatisch greifen. In der Regierung rechnet man in wenigen Tagen mit dem Erreichen der Eskalationsstufe. Dann sieht die Corona-Verordnung landesweit die 2G-Regel vor - etwa in Restaurants, Museen, bei Ausstellungen sowie den meisten anderen öffentlichen Veranstaltungen. Viele ungeimpfte Menschen hätten dann in vielen Bereichen keine Möglichkeit mehr, am öffentlichen Leben teilzunehmen.

(dpa/lsw)

Mindestens ein Corona-Schnelltest pro Woche soll kostenlos werden

14:32
10.11.2021
Die Menschen in Deutschland sollen voraussichtlich ab kommender Woche wieder mindestens einen kostenlosen Corona-Schnelltest pro Woche machen können. Laut einem Verordnungsentwurf des geschäftsführenden Bundesgesundheitsministers Jens Spahn (CDU) soll verhindert werden, dass Personen aufgrund finanzieller Erwägungen auf Tests verzichteten, wie die Deutsche Presse-Agentur am Mittwoch aus Regierungskreisen erfuhr. Die Zeitungen der Funke Mediengruppe berichteten unter Berufung auf den Entwurf zuerst darüber. Seit 11. Oktober sind Corona-Tests in Deutschland in der Regel kostenpflichtig. Die neue Verordnung solle kommende Woche in Kraft treten, hieß es.

Den Plänen zufolge sollen künftig alle Bürgerinnen und Bürger mindestens einmal pro Woche wieder Anspruch auf einen kostenlosen Test erhalten. Auch geimpfte Personen könnten sich mit dem Coronavirus infizieren «und damit eine Gefährdung insbesondere für vulnerable Personengruppen darstellen», so der Entwurf. Anbieter können ihre Tätigkeit fortsetzen. Zusätzlich sollen nur noch Sanitätshäuser oder Drogerien beauftragt werden. Eine Beauftragung weiterer Anbieter soll nicht mehr möglich sein. Hintergrund ist, dass eine erneute unkontrollierte Entstehung von Teststationen verhindert werden soll. Laut Verordnung rechnet der Bund für jeweils eine Million Testungen mit bis zu 8 Millionen Euro für die Leistungen vor Ort und 3,5 Millionen Euro für Sachkosten.

Weiter sieht der Entwurf vor, dass die Krankenhäuser den Impfstatus ihrer Patientinnen und Patienten angeben müssen sowie die Zahl von Schwangeren in intensivmedizinischer Behandlung. Die Kliniken sollen künftig auch dazu verpflichtet werden, täglich sowohl ihre Kapazität an Intensivbetten als auch die Zahl ihrer Corona-Patienten differenziert nach Erwachsenen und Kindern auszuweisen.

(dpa)

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