Letztes Update:
20211012175457

Urteile nach Angriff bei Stuttgarter Corona-Demo erwartet

16:41
12.10.2021
Vor einem Jahr versammeln sich Tausende in Stuttgart zum Protest gegen die Corona-Auflagen. Friedlich soll er sein, aber am Rande der Kundgebung werden drei Menschen zusammengeschlagen. Es folgen Razzien und zwei Verhaftungen. Jetzt muss das Gericht ein Urteil fällen.

Nach einem brutalen Angriff am Rande einer Corona-Demonstration in Stuttgart will das Landgericht Stuttgart am Mittwoch (09.00 Uhr) ein Urteil sprechen. Angeklagt sind zwei Männer, die der linken Szene zugerechnet werden. Sie sollen mit einer größeren Gruppe Vermummter im Mai vergangenen Jahres drei Männer zusammengeschlagen haben, die bei einer Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen in Stuttgart dabei waren. Die Opfer arbeiten beim Autokonzern Daimler und sind Betriebsratsmitglieder der rechten Gewerkschaft «Zentrum Automobil». Sie sollen Berichten zufolge enge Kontakte zur rechtsextremen Szene haben.

Die Staatsanwaltschaft hat für die beiden Männer auf der Anklagebank fünf und sechs Jahre Haft wegen gemeinschaftlicher schwerer Körperverletzung und Landfriedensbruchs gefordert. Die Verteidiger plädierten auf Freispruch. Ihre Mandanten seien nicht überführt worden. 

(dpa/lsw)

Bundesarbeitsgericht: Erster Corona-Streitfall wird verhandelt

15:56
12.10.2021
Mit der Bezahlung von Minijobbern während der Schließung von Fachgeschäften im Corona-Lockdown beschäftigt sich am Mittwoch (9.00 Uhr) das Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Es handele sich um den ersten Corona-Streitfall, der beim Bundesarbeitsgericht verhandelt werde, sagte eine Gerichtssprecherin. Bei der Klage geht es um den Anspruch einer Minijobberin aus Niedersachsen auf Bezahlung während einer von den Behörden angeordneten Geschäftsschließung im April 2020.

Die Klägerin konnte dadurch einen Monat lang keine Arbeitsleistung als Verkäuferin in einem Geschäft für Nähmaschinen und Zubehör erbringen. Sie pocht auf ihre Bezahlung und argumentiert, die Schließung des Geschäfts während der Pandemie gehöre zum Betriebsrisiko, das Arbeitgeber tragen müssten. Die Vorinstanzen gaben ihrer Klage statt.

Im Gegensatz zu ihren Angestellten in Voll- und Teilzeit konnten Einzelhändler geringfügig Beschäftigte während der Corona-Lockdownphasen nicht in Kurzarbeit schicken. 

(dpa)

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