Letztes Update:
20211011173659

Korrigierte Impfzahlen: Holetschek fordert RKI-Bericht

17:36
11.10.2021
Angesichts korrigierter Impfzahlen fordert Bayerns Ressortchef Klaus Holetschek (CSU) in der nächsten Schalte der Gesundheitsminister einen Bericht des Robert Koch-Instituts (RKI). «Wir brauchen da Klarheit und Wahrheit in der Frage der Daten», sagte Holetschek am Montag nach Beratungen mit seinen Ressortkollegen.

Nach einer neuen RKI-Auswertung sind die Corona-Impfungen in Deutschland wohl schon weiter als bislang in der Meldestatistik erfasst. Es sei anzunehmen, dass unter den Erwachsenen bereits bis zu 84 Prozent mindestens einmal und bis zu 80 Prozent vollständig geimpft sind, hieß es in einem aktuellen RKI-Bericht mit Stichtag 5. Oktober. Das entspräche jeweils um fünf Prozentpunkte höheren Impfquoten als nach offiziellen Meldungen der Impfstellen.

Holetschek will nun vom RKI wissen, wie die Daten ins System gekommen seien, wo es gegebenenfalls welche Defizite gegeben habe, ob es an einer mangelnden Datenlage etwa von Betriebsärzten liege oder woran sonst. Deshalb habe man für die nächste Schalte RKI-Präsident Lothar Wieler eingeladen, um das zu klären. «Das wird sicher auch insgesamt eine Lehre aus der Pandemie sein, dass wir bei den Datengrundlagen bis jetzt aus meiner Sicht nicht sehr erfolgreich waren und da dringend Nachbesserungsbedarf haben», fügte Holetschek hinzu.

(dpa)

Keine einheitliche Testpflicht für Mitarbeiter mit Kundenkontakt

17:35
11.10.2021
Bund und Länder konnten sich nicht auf ein einheitliches Vorgehen für das Erlassen einer Corona-Testpflicht für Mitarbeiter in Unternehmen mit Publikumsverkehr einigen. Die Gesundheitsministerkonferenz beschloss am Montag in ihrer Schaltkonferenz lediglich, dass Paragraf 28 im Infektionsschutzgesetz als Rechtsgrundlage dafür geeignet sei. «Auf dieser Rechtsgrundlage kann eine Testvorlagepflicht für die Beschäftigten mit direktem Kundenkontakt durch das Landesrecht erlassen werden», heißt es im einstimmig gefassten Beschluss, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Im ursprünglichen Entwurf hatte es noch geheißen: «Die Länder sind sich einig, dass die mittlerweile in vielen Bundesländern geregelte 3G-Nachweispflicht als Voraussetzung zum Zugang zu Betrieben, Einrichtungen oder sonstigen Angeboten mit direktem Kundenkontakt nicht nur für Kundinnen und Kunden, Besucherinnen und Besucher oder sonstige externen Personen, sondern auch für Beschäftigte gelten soll.» Der von Baden-Württemberg vorgelegte Textentwurf war aber kurz vor Beginn der Konferenz nach dpa-Informationen zurückgezogen worden.

Mit einem «grundsätzlich einheitlichen Vorgehen» im ganzen Bundesgebiet sollte eine Diskrepanz der Testvorschriften für die Beschäftigten bei beruflichen Tätigkeiten mit direktem Kundenkontakt möglichst vermieden werden, hieß es im Ursprungsentwurf. Dazu sollten alle Länder, die diesbezüglich noch keine Regelungen erlassen haben, diese zeitnah in ihren Corona-Verordnungen umsetzen. Eine solche Aussage findet sich im Beschluss nicht wieder - dem Vernehmen nach betonten aber in der Konferenz einige Länder, entsprechende Pläne umsetzen zu wollen, andere betonten, bereits entsprechende Regelungen umgesetzt zu haben.

In den Corona-Verordnungen der Länder gibt es in der Tat bisher unterschiedlich konkrete Regelungen zur Testpflicht für Mitarbeiter in Unternehmen. In Berlin sind etwa Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter «mit körperlichem Kontakt zu Kundinnen und Kunden oder sonstigen Dritten» und Beschäftigte, «die als Funktionspersonal mit Publikumskontakt auf Veranstaltungen tätig sind», zu Tests verpflichtet, wenn sie nicht geimpft oder genesen sind.

In Baden-Württemberg müssen Mitarbeiter, die «direkten Kontakt zu externen Personen» haben, sich testen lassen, wenn sich die Corona-Lage verschärft und bestimmte Behandlungszahlen in den Kliniken überschritten werden. In Sachsen ist die Testpflicht von Beschäftigten an einen Inzidenzwert von 35 gekoppelt. Wird er überschritten, «sind Beschäftigte und Selbstständige mit direktem Kundenkontakt verpflichtet, zweimal wöchentlich einen Testnachweis zu führen». Auch in Bayern gibt es bereits in einigen Berufsfeldern, etwa bei Erziehern entsprechende Vorschriften.

(dpa)

Möchten Sie alle externen Inhalte laden?
Datenschutzerklärung
Inhalt laden