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20211027134357

Dritte Impfdosis im Vatikan verteilt - Papst wohl auch dabei

12:19
27.10.2021
Der Vatikan hat damit begonnen, Personen über 60 Jahren oder mit angeschlagenen Immunsystemen eine dritte Impfdosis gegen das Coronavirus zu verabreichen. Das teilte der Heilige Stuhl am Mittwoch als Reaktion auf Anfragen mit, ob Papst Franziskus schon zum dritten Mal geimpft sei. Vatikan-Sprecher Matteo Bruni bestätigte das zwar nicht direkt. Dem Vernehmen nach ist aber davon auszugehen, dass der 84 Jahre alte Argentinier die dritte Dosis des Vakzins erhalten hat. Der Mitteilung zufolge wurde im Kirchenstaat «in der zweiten Hälfte des Oktobers» mit der dritten Impfrunde gegen Covid-19 begonnen.

(dpa)

BGH: Familienrichter können keine Corona-Maßnahmen an Schulen kippen

12:18
27.10.2021
Familiengerichte sind grundsätzlich nicht befugt, Corona-Maßnahmen an Schulen außer Kraft zu setzen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) jetzt grundsätzlich geklärt, wie die Karlsruher Richterinnen und Richter am Mittwoch mitteilten. Familienrichter können demnach gegenüber schulischen Behörden prinzipiell keine Anordnungen zur Durchsetzung des Kindeswohls erlassen. Die gerichtliche Kontrolle in diesem Bereich obliege ausschließlich den Verwaltungsgerichten. (Az. XII ARZ 35/21)

Die Frage hatte im Frühjahr Brisanz bekommen, als ein Weimarer Familienrichter zwei Schulkinder auf Antrag ihrer Eltern im Eilverfahren von der Maskenpflicht freistellte. Im oberbayerischen Weilheim hatte es einen ähnlichen Fall gegeben. Beide Entscheidungen hatten bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Gegen den Richter und die Richterin waren mehrere Anzeigen wegen Rechtsbeugung gestellt worden.

Dem Beschluss des BGH lag nun ein Fall zugrunde, den das Amtsgericht Wesel in seiner Funktion als Familiengericht in Karlsruhe vorgelegt hatte. Dort wollte eine Mutter durchsetzen, dass sich ihre 15-jährige Tochter an ihrer Gesamtschule nicht mehr an Maskenpflicht, Abstandsgebote und Testpflichten halten muss. Das Amtsgericht hatte das Verwaltungsgericht für zuständig gehalten, das Verwaltungsgericht das Amtsgericht - so landete der Fall zur Klärung am BGH.

Dort waren laut Mitteilung auch andere Verfahren zur selben Frage anhängig, die parallel entschieden wurden. Auch in dem Thüringer Fall hatte das Oberlandesgericht Jena die Möglichkeit einer Rechtsbeschwerde zum BGH zugelassen, nachdem es den eigenmächtigen Beschluss des Weimarer Familienrichters gekippt hatte.

Das Verfahren aus Wesel wird nicht mehr fortgesetzt, die BGH-Richter stellten es direkt ein. Eine Verweisung an das eigentlich zuständige Verwaltungsgericht komme «wegen unüberwindbar verschiedener Prozessgrundsätze» nicht in Betracht, hieß es.

(dpa)

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