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Müller: Länder brauchen in Pandemie einheitlichen Rechtsrahmen

12:29
22.10.2021
Die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten haben in der Pandemiebekämpfung einen weiter bundeseinheitlichen Rechtsrahmen für die Länder gefordert. Die Erfolge in der Bekämpfung der Corona-Krise habe man mit teils harten Einschränkungen «schmerzhaft» errungen, sagte der stellvertretende Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz, Michael Müller (SPD), nach Abschluss der MPK-Jahrestreffens am Freitag. Man dürfe jetzt mit Blick auf den Herbst und Winter kein Risiko eingehen.

«Wir brauchen einen bundeseinheitlichen Rechtsrahmen», betonte Berlins scheidender Regierender Bürgermeister in Königswinter. Es müsse entweder die bestehende Regelung verlängert oder eine Übergangslösung geschaffen werden. Der neue Bundestag, der sich am kommenden Dienstag konstituiere und die Noch-Bundesregierung seien in der Pflicht.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte sich kürzlich dafür ausgesprochen, die bundesweite epidemische Lage nicht zu verlängern. Sie würde dann am 25. November auslaufen. Die epidemische Lage ist Grundlage für Verordnungen und zentrale Corona-Maßnahmen in Deutschland. Sie war erstmalig vom Bundestag im März 2020 festgestellt und später mehrfach vom Parlament verlängert worden. Den Bundesländern bleibt laut Infektionsschutzgesetz aber die Möglichkeit, über ihre Landesparlamente die Notwendigkeit weiterer Corona-Maßnahmen festzustellen.

(dpa)

Söder: SPD, Grüne und FDP in der Pflicht für Corona-Rechtsrahmen

12:28
22.10.2021
Nach dem einstimmigen Votum der Länder für den bundesweiten Rechtsrahmen für Corona-Schutzmaßnahmen sieht Bayerns Ministerpräsident Markus Söder SPD, Grüne und FDP in der Pflicht. «Leider kommt Corona mit großer Wucht zurück. Die neue Ampel-Mehrheit darf sich nicht wegducken», sagte der CSU-Chef am Freitag nach dem Ende der Ministerpräsidentenkonferenz im nordrhein-westfälischen Königswinter. «Wir müssen vorsichtig bleiben, um gut durch den Herbst und Winter zu kommen. Ohne Rechtsgrundlage des Bundes wären die Bürgerinnen und Bürger schutzlos.»

Zuvor hatten sich die Ministerpräsidenten bei ihrer Jahrestagung dafür ausgesprochen, es sei von «größter Bedeutung, dass den Ländern auch nach einem etwaigen Ende der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite für einen befristeten Zeitraum die Möglichkeit eingeräumt wird, zur Verhinderung der Verbreitung von Covid-19 weiterhin erforderliche und geeignete Maßnahmen zu treffen».

Die sogenannte epidemischen Lage von nationaler Tragweite gilt noch bis zum 25. November, für die Verlängerung ist der Bundestag zuständig. Diese Feststellung ist die Grundlage für Verordnungen und zentrale Corona-Maßnahmen in Deutschland.

(dpa)

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