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Mehr als 17 Millionen Corona-Impfdosen an andere Länder abgegeben

09:26
02.10.2021
Deutschland hat inzwischen mehr als 17 Millionen Corona-Impfdosen für andere Staaten abgegeben. Davon wurden zehn Millionen Dosen des Präparats von Astrazeneca über die internationale Initiative Covax verteilt, wie aus einer neuen Aufstellung des Bundesgesundheitsministeriums hervorgeht. Gut sieben Millionen Dosen gingen direkt an Länder mit akutem Bedarf - nämlich an die Ukraine, Namibia, Vietnam, Ägypten und Ghana. Außerdem steht demnach noch eine direkte Auslieferung nach Thailand an.

Minister Jens Spahn sagte am Samstag der Deutschen Presse-Agentur: «Wir impfen die Welt, um anderen und uns selbst zu helfen. Denn erst wenn alle geschützt sind, hat diese Pandemie endlich ein Ende.» Der CDU-Politiker dankte besonders der Bundeswehr für ihre Unterstützung bei der Logistik. «Wir können uns darauf verlassen, dass unser gespendeter Impfstoff überall auf der Welt sicher ankommt.»

Unter den abgegebenen Impfstoffen sind nach Ministeriumsangaben auch mehr als fünf Millionen nicht mehr verwendete Impfdosen, die der Bund vom Pharma-Großhandel und den Ländern zurückgenommen hatte. Damit seien beim Bund keine Bestände von Astrazeneca mehr auf Lager. Ab Oktober sollen nun auch alle weiteren Lieferungen des Impfstoffs von Johnson & Johnson direkt an die Covax-Initiative gehen.

Deutschland hat zugesagt, bis Jahresende 100 Millionen Impfdosen für andere Länder bereitzustellen - ungefähr so viele (108 Millionen) wurden bisher auch im Inland eingesetzt.

(dpa)

Streit um Impf-Auskunft von Arbeitnehmern bei Corona-Quarantäne

08:33
02.10.2021
Das Land Baden-Württemberg will den Druck auf Ungeimpfte erhöhen und dringt darauf, dass Beschäftigte bei einer Corona-Quarantäne dem Arbeitgeber ihren Impfstatus offenbaren. Für die meisten Ungeimpften würde das bedeuten, dass sie im Fall einer Isolierung von November an ihren Verdienstausfall nicht mehr ausgeglichen bekämen. Doch diese vom Sozialministerium geplante Praxis trifft auf den Widerstand des Landesdatenschutzbeauftragten Stefan Brink. Der oberste Datenschützer erklärte am Samstag in Stuttgart, die Arbeitgeber dürften in so einem Fall zwar fragen, ob die betroffenen Beschäftigten geimpft seien. Den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern stehe es aber frei, nicht zu antworten.

Brink monierte: «Die Pandemie greift nach wie vor massiv in die Bürgerrechte der Menschen ein.» Es sei misslich, dass die gesetzlichen Vorgaben viele praktische Fragen offen lasse - das gelte auch für die Lohnfortzahlung im Quarantäne-Fall. Wenn die Beschäftigten ihre sensiblen Gesundheitsdaten nicht offenbaren wollten, könnten sie sich auch an das für die Lohnfortzahlung zuständige Regierungspräsidium wenden.

Das sieht das Sozialministerium anders. Zwar stehe es einem Beschäftigten frei, ob er Auskunft über seinen Impfstatus gebe. «Tut er dies nicht, dann muss sich der Arbeitnehmer aber bewusst sein, dass er Gefahr läuft, keinen Lohn für den Zeitraum der Absonderung zu erhalten», erklärte Uwe Lahl, Amtschef im Sozialministerium. Es sei auch keine Alternative, dass Beschäftigte selbst den Antrag beim Regierungspräsidium stellten. «Diese Möglichkeit gibt es regelmäßig nicht und ein entsprechender Antrag des Arbeitnehmers würde wegen fehlender Antragsbefugnis abgelehnt.» Ein solches Verfahren würde zu tausenden Einzelanträgen führen und die Verwaltung überfordern.

Für die meisten Nicht-Geimpften soll es bei Verdienstausfällen, die wegen einer angeordneten Quarantäne entstehen, spätestens vom 1. November an keine Entschädigung mehr vom Staat geben. Greifen soll dies für alle, für die es eine Impfempfehlung gegen das Coronavirus gibt und die sich auch impfen lassen können. Konkret geht es um Tätigkeitsverbote oder um eine Quarantäne, wenn man Kontaktperson von Corona-Infizierten war oder aus einem Risikogebiet im Ausland zurückkehrt.

(dpa/lsw)

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