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Nun hat Union Klarheit: Keine 18 000 Zuschauer im Stadion

19:06
14.10.2021
Der 1. FC Union Berlin ist mit seinem Eilantrag zur Zulassung von maximal 18 000 Zuschauerinnen und Zuschauern beim nächsten Bundesliga-Heimspiel auf 3G-Basis vor dem Verwaltungsgericht in der Hauptstadt gescheitert. Der Herzenswunsch von Trainer Urs Fischer und der Fans bleibt damit vorerst unerfüllt. «Ich hätte gerne ein volles Haus», sagte der Schweizer Coach am Donnerstag und lächelte zumindest ein bisschen. Die 14. Kammer des Verwaltungsgerichts in der Hauptstadt entschied ein paar Stunden später aber nicht im Sinne der Eisernen.

Der Antragsteller könne die weitere Ausnutzung der Stadionkapazität nicht beanspruchen, hieß es in einer Erklärung am frühen Abend. «Die Personenobergrenze sei derzeit noch verfassungsgemäß und verletze ihn nicht in seiner Berufsausübungsfreiheit. «Der Eingriff sei verhältnismäßig.»

Es bleibt dabei: 50 Prozent dürfen auf Basis von 3G an diesem Samstag ins Stadion An der Alten Försterei. 22 012 passen maximal ins Stadion. Union wollte mit dem Eilantrag eine Auslastung von 80 Prozent erreichen.

«Wir akzeptieren die Entscheidung des Verwaltungsgerichts und werden unser Spiel am Sonnabend auf Basis der bisherigen Genehmigungslage durchführen», sagte Präsident Dirk Zingler: «Angesichts der Urteilsbegründung, in der mehrfach deutlich zum Ausdruck gebracht wird, dass das Gericht die Maßnahmen zur Pandemieeindämmung für 'noch zumutbar' und die ihnen zugrundeliegenden Einschätzungen 'noch als nicht offenkundig verfehlt' bewertet, sind wir optimistisch, dass auch der Berliner Senat in Kürze weiterreichende Regelungen treffen wird.» Auf eine mögliche Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg will Union verzichten.

Zingler hatte schon vor dem Urteil betont: «Es geht nicht darum, ob es Gewinner oder Verlierer gibt.» Der 57-Jährige hatte klare Regeln für Besucher und Veranstalter gefordert und und unter anderem von einer «handwerklichen Qualität» der Berliner Gesundheitsverwaltung gesprochen.

Das Verwaltungsgericht erwähnte in seiner Begründung auch, dass «angesichts der jahreszeitlich zu erwartenden (Re-)Dynamisierung des Infektionsgeschehens» es gerechtfertigt sei, «noch nicht sämtliche Beschränkungen zu lockern». Zudem lägen auch die tatbestandlichen Voraussetzungen einer Ausnahmegenehmigung nicht vor, «weil es sich bei den regelmäßig jede zweite Woche stattfindenden Punktspielen in der Fußball-Bundesliga nicht um 'Einzelfälle' handele.

In begründeten Einzelfällen hätte die «fachlich zuständige Senatsverwaltung» eine Ausnahme der Personenobergrenze zulassen können. Der Antrag der Unioner an eben diese Behörde war bis Montag nach Vereinsangaben nicht beschieden worden, daraufhin hatte der Tabellensiebte der Bundesliga am Dienstag den Eilantrag gestellt.

Die nun getroffene Entscheidung des Verwaltungsgerichts dürfte auch die Verantwortlichen des Hauptstadtrivalen Hertha BSC interessieren. «Wir werden uns Anfang der Woche zu diesem Thema zusammensetzen und genau beobachten, was da passiert», hatte Herthas Sport-Geschäftsführer Fredi Bobic am Donnerstag angekündigt.

Von einer Veranstaltung nach 2G-Maßstäben, zu der nur geimpfte und genesene Personen dürfen, halten die Unioner nichts. Er wolle mit Union nicht geimpfte Menschen nicht außen vor lassen. «Wenn wir sie ausschließen, erreichen wir sie gar nicht mehr», sagte Zingler. Der Verein wolle auch wieder einen Impfbus zum Spiel organisieren.

(dpa)

Hospitalisierungsinzidenz im Südwesten steigt leicht

17:37
14.10.2021
Die sogenannte Hospitalisierungsinzidenz, die bei der Einschätzung der Corona-Lage eine wichtige Rolle spielt, ist in Baden-Württemberg leicht gestiegen. Am Donnerstag (Stand 16.00 Uhr) betrug sie nach Angaben des Landesgesundheitsamts 2,2 nach 2,05 am Vortag. Der Wert gibt die Zahl der Corona-Patienten pro 100 000 Einwohner an, die innerhalb einer Woche in einer Klinik im Südwesten aufgenommen wurden. Er ist neben der Zahl der Covid-19-Patienten in Intensivbehandlung ausschlaggebend für mögliche strengere Maßnahmen - vor allem für Ungeimpfte. Die Zahl der Covid-Fälle auf Intensivstationen sank seit Mittwoch um 15 auf 173.

Die aktuelle Zahl der Klinikeinweisungen liegt in der Regel aber höher als in der Hospitalisierungsinzidenz ausgewiesen. Die vollständigen Werte liegen oft erst nach ein bis zwei Wochen vor.

Die Sieben-Tage-Inzidenz bei den Corona-Neuinfektionen in Baden-Württemberg sank ebenfalls: von 85,8 auf nunmehr 80,4. Dabei handelt sich um die Zahl der neuen Corona-Fälle pro 100 000 Einwohner in einer Woche. Die Zahl der bestätigten Corona-Fälle seit Beginn der Pandemie stieg um 2023 auf 593 853. Im Zusammenhang mit dem Virus sind 10 806 Menschen im Südwesten gestorben - dies sind zehn mehr als am Vortag. Geschätzt gelten 559 886 Erkrankte als genesen (plus 1778).

Nach Angaben des Robert Koch-Instituts gelten 7 321 383 Menschen in Baden-Württemberg als mindestens einmal gegen Corona geimpft, was einer Quote von 65,9 Prozent entspricht. Vollständig geimpft sind den Daten zufolge 7 071 994 Menschen oder 63,7 Prozent.

Eine erste Warnstufe gilt nach der aktuellen Corona-Verordnung des Landes, sobald 250 Intensivbetten mit Covid-19-Patienten belegt sind oder 8 von 100 000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen mit Corona-Symptomen in eine Klinik gebracht wurden. Dann brauchen Ungeimpfte negative PCR-Tests für viele öffentliche Veranstaltungen.

(dpa)

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