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Bundesrichter: Kein Geld für Minijobber bei Corona-Schließung

12:46
13.10.2021
Geschäftsschließungen per Corona-Verordnung zur Eindämmung der Pandemie gehören nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts nicht zum allgemeinen Betriebsrisiko für Unternehmer. Diese würden damit auch nicht das Risiko für den Arbeitsausfall von Minijobbern tragen und seien nicht verpflichtet, ihnen in dieser Zeit eine Vergütung zu zahlen. Das entschied das Bundesarbeitsgericht am Mittwoch in Erfurt (5 AZR 211/21). Es handelte sich um den ersten Corona-Streitfall, der beim Bundesarbeitsgericht verhandelt wurde.

Es sei Sache des Staates, für einen Ausgleich der finanziellen Nachteile durch den hoheitlichen Eingriff zur Bekämpfung der Pandemie zu sorgen, erklärten die höchsten deutschen Arbeitsrichter. Das sei zum Teil mit dem erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld erfolgt. Das treffe auf die Klägerin aus Niedersachsen als geringfügig Beschäftigte aber nicht zu - insofern gebe es «Lücken in dem sozialversicherungspflichtigen Regelungssystem».

Bei der Klage ging es um den Anspruch einer als Verkäuferin eingesetzten Minijobberin aus Bremen auf Bezahlung während einer von den Behörden angeordneten Filialschließung im April 2020. Sie argumentierte, die Schließung des Geschäfts für Nähmaschinen und Zubehör während der Pandemie gehöre zum Betriebsrisiko, das der Arbeitgeber tragen müsse, und verlangte ihr Entgelt. Die Vorinstanzen in Niedersachsen hatten ihrer Klage stattgegeben. Das Bundesarbeitsgericht hob deren Entscheidung auf. Der Nähmaschinenhändler muss das strittige Entgelt von 432 Euro für einen Monat damit nicht zahlen.

(dpa)

Gericht: AfD-Abgeordneter muss Corona-Testpflicht hinnehmen

12:05
13.10.2021
Der ungeimpfte AfD-Landtagsabgeordnete Ruben Rupp muss nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs weiterhin Testpflichten für Nicht-Immunisierte hinnehmen. Die Mannheimer Richter haben nach Angaben von Mittwoch den Eilantrag des Fraktionsvize abgelehnt. Er hatte argumentiert, die Test-Vorschriften und insbesondere die ab der Alarmstufe vorgesehenen Zutrittsverbote seien rechtswidrig; sie schränkten seine Teilnahme am öffentlichen Leben ein, namentlich Besuche von Bädern oder Museen. Aus Sicht des Gerichts ist das Testerfordernis rechtmäßig und weiterhin verhältnismäßig - auch nach dem Wegfall der kostenlosen Bürgertests.

Das Gericht verwies auf die für Nicht-Immunisierte zugänglichen Bereiche: Einzelhandel, öffentlicher Verkehr, religiöse Veranstaltungen, Versammlungen, Freizeiteinrichtungen und Sport im Freien sowie Außengastronomie seien weiterhin ohne Test nutzbar. Der Antragsteller hingegen machte geltend, er fühle sich trotz vollster Gesundheit diskriminiert und in seinen Grundrechten auf allgemeine Handlungsfreiheit, Berufsfreiheit und auf Schutz von Ehe und Familie verletzt.

Das Gericht äußerte sich auch zur Kostenpflicht der Tests, die den Grundrechtseingriff für die Betroffenen verstärke. Da die Tests jetzt jeweils 10 bis 25 Euro kosten und nur 24 Stunden gültig sind, könnten auf die Betroffenen nicht unerhebliche Kosten zukommen. Ein Recht auf kostenlose Testung bestehe nicht, denn jeder habe ein kostenloses und breit verfügbares Impfangebot wahrnehmen können - so lang keine medizinischen Gründe dagegen sprächen.

Aus Sicht der AfD-Spitze zielt die Kostenpflicht für Corona-Schnelltests auf die Ausgrenzung und Erpressung von Ungeimpften und vertieft die gesellschaftliche Spaltung. Alle Corona-Maßnahmen müssten fallen, verlangten jüngst die AfD-Fraktionsvorsitzenden Alice Weidel und Tino Chrupalla.

Das Gericht lehnte den Antrag des AfD-Manns auch ab, weil dem Politiker das Rechtsschutzinteresse hinsichtlich Warnstufe und Alarmstufe fehle, weil diese nicht erreicht seien. Der Beschluss ist unanfechtbar (Az.: 1 S 3038/21).

(dpa)

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