Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hält es auch bei einem möglichen Auslaufen des bundesweiten Corona-Ausnahmezustands Ende November für „unbedingt erforderlich“, dass bestimmte Corona-Schutzmaßnahmen regional und auf Landesebene weiter angeordnet werden können. Das geht aus einem auf den 15. Oktober datierten Brief des Ministers an die Partei- und Fraktionschefs von SPD, Grünen und FDP hervor. „Bild“ hatte zuvor über das Schreiben berichtet. Es liegt auch der Deutschen Presse-Agentur vor.
In dem mit Kanzleramtschef Helge Braun (CDU) abgesprochenen Brief an die Spitzen der voraussichtlichen Ampel-Koalition weist Spahn auf zwei Möglichkeiten hin, wie dies rechtlich umgesetzt werden könnte. Entweder könnte Paragraf 28a des Infektionsschutzgesetzes, in dem die bekannten Corona-Maßnahmen aufgelistet werden, so geändert werden, dass die Maßnahmen nicht mehr an das Bestehen einer bundesweiten „epidemischen Lage nationaler Tragweite“ geknüpft werden. Damit hätten die Landesregierungen freie Hand, ihre Corona-Verordnungen wie bisher regelmäßig fortzuschreiben.