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Bund: Lockerungen bei Maskenpflicht in Schulen Ländersache

12:28
29.09.2021
Lockerungen bei Corona-Vorgaben zur Maskenpflicht im Unterricht liegen aus Sicht der Bundesregierung in der Verantwortung der Länder. Unter Schutz- und Hygienekonzepte an den Schulen könne auch das Maskentragen fallen, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert am Mittwoch in Berlin. Grundsätzlich würden Konzepte an die Pandemielage angepasst. Die Ausgestaltung sei aber Sache der Länder.

Das Tragen von Masken könne weiterhin eine sinnvolle Maßnahme sein, erläuterte Seibert. Generell gelte es, die Entwicklung der Infektionszahlen und den Impffortschritt bei Kindern zwischen 12 und 17 Jahren zu beobachten.

In Bayern sollen Schülerinnen und Schüler in Kürze am Platz keine Masken mehr tragen müssen. Das kündigte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) nach Teilnehmerangaben in einer CSU-Fraktionssitzung am Mittwoch an. Demnach soll dies in der Kabinettssitzung an diesem Donnerstag beschlossen werden. Seit Beginn des neuen Schuljahres müssen Schulkinder auch am Platz wieder eine Maske tragen. Ausnahmen gelten bislang etwa beim Sportunterricht oder bei einer Stoßlüftung.

In den Berliner Schulen wird ab Montag die Maskenpflicht bis zur einschließlich sechsten Klasse aufgehoben. Das gilt vor allem für Grundschulen, Gemeinschaftsschulen und die ersten beiden Klassen grundständiger Gymnasien, wie Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) am Dienstag nach der Senatssitzung mitteilte.

(dpa)

Klage von Tuifly und Ryanair gegen Millionen-Rückzahlungen abgewiesen

12:26
29.09.2021
Die Fluggesellschaften Tuifly und Ryanair haben im Streit mit der EU-Kommission um eine mögliche Rückzahlung staatlicher Unterstützung in Millionenhöhe einen Dämpfer erhalten. Das Gericht der Europäischen Union wies am Mittwoch Klagen gegen eine entsprechende Entscheidung aus Brüssel ab. In dieser hatte die EU-Kommission 2016 festgestellt, dass Tuifly und Ryanair am Flughafen Klagenfurt unzulässige staatliche Beihilfen erhalten haben, die Österreich von ihnen zurückfordern muss.

Bestimmte Dienstleistungs- und Marketingvereinbarungen zwischen dem teils staatlichen Flughafenbetreiber und Ryanair sowie Tuifly hätten diesen Fluggesellschaften einen ungerechtfertigten Vorteil verschafft, so die Kommission damals. Es geht um rund 10,5 Millionen Euro für Tuifly und gut zwei Millionen Euro für Ryanair. Gegen die Entscheidung kann noch Einspruch beim EuGH erhoben werden (Rechtssachen T-447/18, T-448/18 und T-619/18).

(dpa)

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