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EU-Kommission und Astrazeneca beenden Rechtsstreit zu Impfdosen

08:34
03.09.2021
Die EU-Kommission und die britische Pharmafirma Astrazeneca haben ihren laufenden Rechtsstreit zur Lieferung von Corona-Impfdosen beigelegt, wie die Kommission am Freitag mitteilte. Damit werde die Lieferung von 200 Millionen ausstehenden Dosen bis März 2022 garantiert. «Obwohl wir diese Woche den wichtigen Meilenstein der vollständigen Impfung von 70 Prozent der erwachsenen Bevölkerung der EU erreicht haben, gibt es große Unterschiede zwischen den Impfquoten unserer Mitgliedstaaten, und die kontinuierliche Verfügbarkeit von Impfstoffen, inklusive von Astrazeneca, bleibt ausschlaggebend», sagte Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides.

Die EU-Kommission hatte Ende April juristische Schritte gegen Astrazeneca eingeleitet. Der britisch-schwedische Hersteller hatte die Lieferungen von Corona-Impfstoff an die Europäische Union in den Monaten zuvor immer wieder einseitig drastisch gekürzt. Ein erster Gerichtstermin war ursprünglich für Ende September geplant.

Astrazeneca-Vizepräsident Ruud Dobber sagte einer Mitteilung zufolge, er freue sich sehr, «dass wir ein gemeinsames Verständnis erzielen konnten, das es uns ermöglicht, gemeinsam mit der Europäischen Kommission voranzukommen und zur Überwindung der Pandemie beizutragen». Das Unternehmen wolle eng mit der Kommission zusammenarbeiten, um die Impfallianz Covax zu unterstützen.

Nach Angaben von Astrazeneca verpflichtet sich der Konzern zur Lieferung von 60 Millionen Impfdosen bis zum Ende des dritten Quartals 2021 sowie 75 Millionen Dosen zum Ende des vierten Quartals. Im ersten Quartal 2022 sollen zudem 65 Millionen Dosen geliefert werden. «Den Mitgliedstaaten werden regelmäßige Lieferpläne zur Verfügung gestellt, und im Falle einer verspäteten Dosierung gelten begrenzte Rabatte», teilte das Unternehmen mit.

Nach Angaben von Astrazeneca hat der Hersteller gemeinsam mit seinen Partnern mehr als 170 Staaten rund 1,1 Milliarden Dosen zur Verfügung gestellt. Davon seien etwa zwei Drittel an ärmere Länder gegangen.

(dpa)

Beschränkungen für Ungeimpfte doch erst nach Sommerferien möglich

08:33
03.09.2021
Beschränkungen für Ungeimpfte in der Corona-Pandemie sollen in Baden-Württemberg nun doch erst nach Ende der Sommerferien möglich sein. Nach aktuellen Planungen will die grün-schwarze Landesregierung erst abwarten, dass das geänderte Infektionsschutzgesetz Bundestag und Bundesrat passiert. Darum soll die geplante neue Corona-Verordnung im Südwesten voraussichtlich erst Ende kommender Woche verkündet und am 13. September in Kraft treten, hieß es am Freitag aus dem Staatsministerium in Stuttgart. Dann fängt in Baden-Württemberg auch die Schule wieder an.

Wesentlicher Maßstab für zu ergreifende Maßnahmen soll nach dem Bundesgesetz insbesondere die Zahl aufgenommener Corona-Patienten in den Kliniken je 100 000 Einwohner in sieben Tagen sein. Es sollen aber auch andere Indikatoren berücksichtigt werden, etwa die Zahl der Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in sieben Tagen, die verfügbaren Intensivkapazitäten und die Zahl der Geimpften. Die Länder sollen dann selbst Schwellenwerte festsetzen.

Bisher sind im Infektionsschutzgesetz feste, einheitliche Werte genannt, ab welcher Sieben-Tage-Inzidenz die Länder oder Behörden vor Ort einschreiten sollen: ab 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in sieben Tagen zum Beispiel mit «umfassenden Schutzmaßnahmen».

Zuletzt hatte es aus dem Landesgesundheitsministerium geheißen, bei 200 bis 250 belegten Intensivbetten wolle das Land erste Gegenmaßnahmen ergreifen. Die Experten im Landesgesundheitsamt gehen aber davon aus, dass Mitte kommender Woche die 200 schon überschritten ist. Nach deren Prognosen ist absehbar, dass die Zahl der Intensivpatienten mit Covid-19 zu Schulbeginn am 13. September den Grenzwert 300 erreichen wird - wenn viele Urlauber aus dem Ausland wieder da sind.

Dann könnte das Land die 2G-Regel einführen. Das würde bedeuten, dass nur noch Geimpfte oder Genesene etwa Restaurants besuchen dürften. Im Moment gilt die 3G-Regel. Danach stehen bestimmte Bereiche des öffentlichen Lebens neben den Geimpften und Genesenen auch den negativ Getesteten offen.

(dpa)

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