Letztes Update:
20210916152508

Auch Corona-Verordnung für Sport in Baden-Württemberg angepasst

15:21
16.09.2021
Im Zuge der am Mittwoch beschlossenen neuen Corona-Verordnung sind in Baden-Württemberg auch die Regeln für den Sport angepasst worden. Das System der Basisstufe, Warnstufe und Alarmstufe gilt demnach auch für die Sportausübung. Über die ab sofort geltenden Änderungen informierte das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport in einer Mitteilung am Donnerstag in Stuttgart.

In der Basisstufe ist Sport im Freien demnach unbeschränkt möglich, in geschlossenen Räumen gilt für alle Beteiligten die 3G-Regelung. In der Warnstufe ist auch Sport im Freien nur für negativ Getestete, für Genesene oder für Geimpfte möglich. Der Zutritt zu Sportanlagen in geschlossenen Räumen ist nicht-immunisierten Personen dann nur nach Vorlage eines PCR-Tests gestattet. In der Alarmstufe ist Sport sowohl im Freien als auch in geschlossenen Räumen nur noch für geimpfte oder genesene Personen erlaubt. Kinder und Jugendliche sind von dieser 2G-Regelung ausgenommen.

Für die Zuschauer bei Wettkämpfen gelten die Regelungen in den jeweiligen Stufen ähnlich. Lediglich im Freien ist hier bereits in der Basisstufe ab 5000 Zuschauerinnen und Zuschauern oder bei der Nichteinhaltung des Mindestabstandes die 3G-Regelung vorgesehen.

(dpa)

Kirchen wollen Gottesdienste auch für Ungeimpfte offen halten

15:03
16.09.2021
Die großen Kirchen im Land wollen ihre Gottesdienste weiter auch für Ungeimpfte offen halten. «Besucher müssen weder Impfung noch Genesung oder Test nachweisen, um teilnehmen zu können», teilte die Evangelische Landeskirche in Württemberg am Donnerstag mit. Auch das katholische Bistum Rottenburg-Stuttgart betonte, der Zugang zu Gottesdiensten sei auch nach der neuen Corona-Verordnung prinzipiell offen. Besucher müssten den Mindestabstand von eineinhalb Metern einhalten und einen Mund-Nase-Schutz tragen.

In Baden-Württemberg gelten seit Donnerstag strengere Corona-Regeln. Religiöse Feiern seien davon nicht betroffen, erklärte eine Sprecherin der badischen Landeskirche.

Laut der neuen Verordnung wird die Warnstufe ausgerufen, sobald 250 Intensivbetten mit Covid-19-Patienten belegt sind oder 8 von 100 000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen mit Corona-Symptomen in eine Klinik gebracht wurden. Dann haben Ungeimpfte nur noch mit negativem PCR-Test Zugang zu bestimmten öffentlichen Bereichen. Ein Antigentest reicht nicht mehr. Stufe drei - die Alarmstufe - gilt, sobald 390 Covid-19-Patienten auf Intensivstationen behandelt werden oder die sogenannte Hospitalisierungsinzidenz bei zwölf liegt. Dann haben Ungeimpfte gar keinen Zutritt mehr zu Restaurants, Kultur- und Sportveranstaltungen.

(dpa/lsw)

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