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Kassenärzte-Chef empfiehlt NRW-Quarantäne-Regeln zur Nachahmung

00:00
09.09.2021
Für die geplanten Erleichterungen der Quarantäneregeln in Schulen bekommt die nordrhein-westfälische Landesregierung Zustimmung vom Chef der Kassenärztlichen Vereinigung. «NRW hat hier den richtigen Weg eingeschlagen: Wir begrüßen die Entscheidung, dass künftig nur noch das mit dem Coronavirus infizierte Kind in Quarantäne muss», sagte Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) der Zeitung «Rheinische Post» (Donnerstag). Dieser Entschluss sei längst überfällig gewesen «und sollte auch von anderen Bundesländern übernommen werden», sagte Gassen.

Die Kinder seien ohnehin die Leidtragenden der Pandemie. «Dass immer gleich ganze Schulklassen für zwei Wochen zu Hause bleiben müssen, ist nicht länger hinnehmbar», sagte Gassen. «Die Folgen von langen Isolationszeiten und von Wechselunterricht sind für Kinder wohl viel schädlicher als mögliche Risiken durch Long-Covid-Symptome.»

Nordrhein-Westfalen will künftig nur noch infizierte Kinder in Quarantäne schicken. Die notwendigen Erlasse und Verordnungen sollen demnach bis spätestens Ende der Woche ausgearbeitet und veröffentlicht werden.

Die Gesundheitsminister der Länder und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatten sich am Montag für einfachere Quarantäne-Regeln bei Corona-Fällen in Schulen ausgesprochen. Grundsätzlich solle bei einem Fall nicht mehr für die gesamte Klasse Quarantäne angeordnet werden, heißt in einem Beschluss. Quarantäneanordnungen seien auf möglichst wenige Personen zu beschränken. Wie klein oder groß die betroffene Schülergruppe sein soll, die bei einem Corona-Fall in Quarantäne gehen müsste, war dabei offen gelassen worden.

(dpa)

Kliniken für Einheitlichkeit bei Schwellenwerten zur Corona-Lage

22:24
08.09.2021
Der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Gerald Gaß, hat sich für eine einheitliche Festlegung kritischer Marken zur Einschätzung der Corona-Lage ausgesprochen, die regional angepasst werden können. «Wir sollten bundesweit gültige Schwellenwerte für die drei zentralen Faktoren - Infektionsinzidenz, Hospitalisierungsinzidenz und Belegung der Intensivkapazitäten - definieren», sagte Gaß dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (Donnerstag). «Der Schwellenwert hängt aber dann von den regionalen Besonderheiten ab, wie Krankenhauskapazitäten, Impfquote und Ähnliches.»

Der Bundestag hatte am Dienstag eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Die Länder sollen danach künftig weitgehend vor Ort festlegen können, ab wann strengere Alltagsbeschränkungen nötig werden. «Wesentlicher Maßstab» für zu ergreifende Maßnahmen soll insbesondere die Zahl aufgenommener Corona-Patienten in den Kliniken je 100 000 Einwohner in sieben Tagen sein. Berücksichtigt werden sollen aber auch «weitere Indikatoren». Genannt werden die Zahl der Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in sieben Tagen, verfügbare Intensivkapazitäten und die Zahl der Geimpften. Die Länder sollen dann festlegen können, wo kritische Schwellenwerte liegen.

(dpa)

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