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Corona-Inzidenz im Südwesten über 70

17:06
27.08.2021
Die Sieben-Tage-Inzidenz in Baden-Württemberg hat die Marke von 70 überschritten. Nach Angaben des Landesgesundheitsamts vom Freitag (Stand 16.00 Uhr) war in den vergangenen sieben Tagen im Schnitt bei 71,8 je 100 000 Menschen eine Neuinfektion mit dem Coronavirus nachgewiesen worden. Zwar ist der Wert nicht mehr so relevant für Maßnahmen im Kampf gegen die Pandemie. Der Anstieg im Vergleich zum Vortag, als die Inzidenz bei 68,1 lag, macht aber deutlich, dass sich die Lage wieder verschärft.

Den Angaben nach sind derzeit 102 Covid-19 Patienten auf den Intensivstationen in Baden-Württemberg. Das waren drei mehr als am Vortag. 3,7 Prozent der betreibbaren Intensivbetten im Südwesten seien mit Covid-19-Fällen belegt. Die sogenannte Hospitalisierung soll stärkeres Gewicht bei der Beurteilung der Situation haben.

Die Zahl der bestätigten Corona-Infektionen in Baden-Württemberg seit Beginn der Pandemie stieg innerhalb eines Tages um 1396 auf 523 881. Inzwischen sind 10 467 Menschen an einer Infektion mit dem Virus oder im Zusammenhang damit gestorben (plus 2). Als genesen gelten geschätzt 500 066 Menschen, das waren 516 mehr als am Vortag.

6 914 399 Menschen in Baden-Württemberg sind nach Angaben des Robert Koch-Instituts mittlerweile einmal gegen das Coronavirus geimpft worden. Das sind den Daten zufolge 62,3 Prozent der Bevölkerung. Der Bundesschnitt ist mit 64,8 Prozent etwas höher. Als vollständig geimpft gelten im Südwesten 6 572 496 Menschen oder 59,2 Prozent (bundesweit: 59,9). Beim Impfstoff von Johnson & Johnson reicht eine Dosis. Bei allen anderen Vakzinen sind zwei Spritzen nötig.

(dpa)

Neue Corona-Regeln für Schulen: Testen statt Quarantäne

17:06
27.08.2021
Wenn Mitte September in Baden-Württemberg die Schule wieder losgeht, gelten neue Corona-Regeln. Statt Quarantäne müssen sich alle Schüler einer Klasse fünf Tage lang mindestens mit einem Schnelltest täglich testen, sollte ein Mitschüler infiziert sein. Ausnahmen gelten nach Angaben des Kultusministeriums vom Freitag etwa für Grundschüler und Grundstufen der sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren. Hier müssen sich Kontaktpersonen nur einmal vor Wiederbetreten der Einrichtung testen lassen. Auch dürften bei einem Corona-Fall für fünf Schultage alle Schüler der betroffenen Klasse oder Gruppe nur in diesem Verbund unterrichtet werden.

In den neuen Verordnungen für Schulen und Kitas sind Inzidenzen als Maßstab für Maßnahmen entfernt. «Somit gibt es nun keine Regel mehr, die Wechsel- oder Fernunterricht ab dem Überschreiten eines bestimmten Inzidenzwertes vorschreibt.» Unabhängig von der Inzidenz ist Sportunterricht möglich, solange kein Corona-Fall vorliegt.

Die Maskenpflicht bleibt aber bestehen und entfällt auch dann nicht, wenn einer der früheren Schwellenwerte unterschritten wird. Ausnahmen gelten zum Beispiel für den Sportunterricht, beim Singen, Essen und Trinken. «Die Testpflicht an Schulen und Schulkindergärten wird das Kultusministerium als Sicherheitszaun fortführen», hieß es weiter. Hiervon ausgenommen seien Menschen, die geimpft oder genesen sind. Räume sollen spätestens alle 20 Minuten gelüftet werden.

(dpa)

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