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Bundestagsbildungsausschuss berät über Corona und Schulen

08:16
20.08.2021
Der Bildungsausschuss des Bundestages berät an diesem Freitag (11.00 Uhr) in einer Sondersitzung über den Schulbetrieb in der Pandemie. Die Bildungspolitiker kommen zu einer Videokonferenz zusammen. Der bildungspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Oliver Kaczmarek, forderte die Bundesregierung anlässlich der Beratungen dazu auf, «die notwendigen Voraussetzungen» für einen sicheren Betrieb von Kitas und Schulen im Herbst zu schaffen.

«An erster Stelle stehen schnell zugängliche Impfangebote für junge Menschen ab zwölf Jahren und Gruppen mit bisher großer Impfzurückhaltung», sagte Kaczmarek. Von Bildungsministerin Anja Karliczek (CDU) forderte er, die Forschung zu Long-Covid-Effekten in den verschiedenen Altersgruppen und zu Therapiemöglichkeiten deutlich engagierter auszubauen.

Bindende Beschlüsse für den Schulbetrieb kann der Ausschuss nicht fassen. Schulen und Bildung liegen in Deutschland in der Zuständigkeit der Bundesländer. In 6 von 16 Ländern hat das neue Schuljahr bereits wieder begonnen.

(dpa)

Von Corona betroffene Firmen können weiter Härtefallhilfe beantragen

08:14
20.08.2021
Von der Corona-Krise betroffene Unternehmer, die bei allen Hilfsprogrammen bisher leer ausgegangen sind, können noch bis Ende Oktober eine sogenannte Härtefallhilfe beantragen. «Aus den bislang eingegangenen Anträgen zeigt sich, dass insbesondere junge Unternehmen Schwierigkeiten haben, sich für eine Unterstützung im Bundesprogramm zu qualifizieren», sagte Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) in Stuttgart. Die Härtefallhilfen seien daher ein kleiner, aber wichtiger Mosaikstein im Gefüge der Unterstützungsmaßnahmen.

Bis Mitte August sind den Angaben zufolge in Baden-Württemberg 65 Anträge eingegangen. Damit liege das Land, auf das rund ein Sechstel aller bundesweit gestellten Anträge entfalle, gleichauf mit Bayern und Nordrhein-Westfalen. Mit rund einem Viertel aller bundesweit bewilligten Anträge sei man auf einem guten Weg: Auf Baden-Württemberg entfallen demnach bisher 9 von bundesweit 37 Bewilligungen.

Eine unabhängige Kommission prüft jeden Antrag einzeln und entscheidet, ob ein Härtefall vorliegt, hieß es. Die Höhe orientiere sich grundsätzlich an den förderfähigen Fixkosten der Überbrückungshilfe III des Bundes. Im Regelfall soll es aber nicht mehr als 100 000 Euro geben.

(dpa)

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