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Kapitel

Dienstag, 17. August

Feiern ohne Maske in Südwest-Clubs unter Bedingungen erlaubt

18:41
17.08.2021
In baden-württembergischen Clubs und Diskotheken entfällt auf der Tanzfläche und im Sitzbereich unter bestimmten Bedingungen die Maskenpflicht. Darauf haben sich das Stuttgarter Gesundheitsministerium laut einer Mitteilung vom Dienstagabend mit Vertretern der Clubszene und des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes verständigt.

Zahlreiche Betreiber kündigten angesichts der aktuellen Corona-Verordnung an, ihre Clubs nicht zu öffnen, wie das Ministerium weiter berichtete. Das «Club-Feeling» gehe verloren, laute die Argumentation der Betreiber. Zu den Bedingungen gehört laut Mitteilung unter anderem, dass die Branche ein Muster-Hygienekonzept erstellt. Außerdem wird die Auslastung der Clubs an Lüftungskonzepte gebunden.

Die neue Verordnung mit Lockerungen für geimpfte und vom Virus genesene Menschen war am Montag in Baden-Württemberg in Kraft getreten. Wer zu einer dieser beiden Gruppen gehört, genießt unabhängig von lokalen oder regionalen Corona-Inzidenzen wieder größere Freiheiten.

(dpa)

Kaum Einfluss: Ministerium begründet Ausnahmen für Geimpfte

16:56
17.08.2021
Das Gesundheitsministerium hat die Ausnahmen von der Testpflicht für Geimpfte und Genesene mit dem geringeren Einfluss dieser Menschen auf das Corona-Infektionsgeschehen begründet. Hintergrund für diese Ausnahme von der Testpflicht sei, dass für immunisierte Personen zwar ein Restrisiko für die Infektion mit SARS-CoV-2 und der Übertragung des Erregers bestehe, jedoch von keinem relevanten Beitrag zum epidemiologischen Geschehen auszugehen sei, teilte eine Sprecherin des Ministeriums am Dienstag in Stuttgart mit.

Entsprechende Erleichterungen und Ausnahmen für Geimpfte und Genesene seien zudem durch den Bund geregelt. Um dem bestehenden Restrisiko zu begegnen, das von Geimpften und Genesenen ausgehe, gebe es zudem die allgemeine Maskenpflicht in Innenräumen.

Seit diesem Montag genießen Geimpfte und Genesene unabhängig von lokalen oder regionalen Corona-Inzidenzen im Südwesten wieder größere Freiheiten und sind weitgehend von der Testpflicht befreit. Ungeimpfte und Nicht-Genesene müssen dagegen wesentlich häufiger als bisher negative Antigen-Schnelltests vorweisen.

(dpa)

Innenministerium lässt Luca-App nicht durch das BSI überprüfen

16:17
17.08.2021
Das Bundesinnenministerium wird die umstrittene Luca-App zur Eindämmung der Corona-Pandemie nicht umfassend durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) untersuchen lassen. Zuvor habe das Land Hessen das BSI gebeten, eine umfassende Quellcode-Prüfung der Luca-Anwendung vorzunehmen, teilte das Ministerium auf Anfrage mit und bestätigte damit einen Bericht des Nachrichtenmagazins «Der Spiegel». «Der Bitte wurde nicht entsprochen», erklärte ein Ministeriumssprecher.

Hessen hatte eine Prüfung des «Gesamtsystems inklusive aller Komponenten der dahinter stehenden IT-Infrastruktur» angefragt, zitiert der «Spiegel» einen Sprecher des hessischen Innenministeriums.

Die Luca-App will die Zettelwirtschaft ersetzen, die bei einer analogen Erfassung der Besuche von Restaurants, Ausstellungen und anderen Events entsteht. Der Hersteller konnte unter anderen den Rapper Smudo von den Fantastischen Vier als Fürsprecher gewinnen. In den vergangenen Wochen und Monaten mussten die Macher der App immer wieder Schwachstellen schließen, die Datenschützer und Aktivisten des Chaos Computer Clubs entdeckt hatten. Manche Datenschützer wie die Berliner Datenschutzbeauftragte Maja Smoltczyk stören sich an dem Konzept, die erfassten Daten zentral zu speichern. Die Hersteller der App verweisen auf einen wirksamen Schutz durch Verschlüsselungstechnik. Die Luca-App kommt in 13 Bundesländern zum Einsatz. Nur Sachsen, Nordrhein-Westfalen und Thüringen haben keinen Vertrag mit dem Luca-Hersteller.

Ein Sprecher des Innenministeriums sagte der dpa, bei der Luca-Anwendung handele es sich um eine privatwirtschaftlich bereitgestellte Anwendung. «Vertragspartner des Herstellers der Luca-Anwendung sind die Länder.» Die Gewährleistung der IT-Sicherheit sei üblicherweise Gegenstand der Leistung des Herstellers. «Dem Käufer (hier: die Länder) steht es frei, hier weitergehende Zusicherungen, wie z.B. eine Quellcodeprüfung, im Rahmen seiner Vertragsgestaltung zu verlangen.» Für Aufgaben wie Quellcodeprüfungen oder Penetrationstests gebe es zudem spezialisierte Firmen, die auch BSI-zertifiziert sein könnten. «Hessen kann diese Leistung also vom Hersteller der Luca-Anwendung verlangen, der diese dann am Markt hinzukauft. Dies ist ein bewährtes Verfahren, das in der Regel auch von Bundesbehörden genutzt wird.»

(dpa)

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