Um eine weitere Ausbreitung des Coronavirus zum Ende der Sommerferien zu verhindern, tritt ab diesem Sonntag eine Testpflicht für Urlaubsheimkehrer in Kraft. Alle Menschen ab zwölf Jahren müssen bei ihrer Einreise nach Deutschland nachweisen können, dass bei ihnen das Übertragungsrisiko verringert ist: mit dem Nachweis einer Impfung, einem Nachweis als Genesener oder einem negativen Testergebnis. Eine solche Vorgabe gibt es bisher schon für alle Flugpassagiere. Künftig gilt sie für alle Verkehrsmittel - also auch bei Einreisen per Auto oder Bahn.
Bei einem Aufenthalt in Gebieten mit neuen, besorgniserregenden Virusvarianten ist ein Testnachweis Pflicht. Nachweise als Genesener oder Geimpfter reichen in diesem Fall nicht. Außerdem soll es nur noch zwei statt drei Kategorien für weltweite Gebiete mit höheren Infektionsrisiken geben: Hochrisikogebiete und Gebiete, in denen neue, besorgniserregende Virusvarianten kursieren.