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20210723121557

Verwaltungsgericht lehnt Eilanträge auf Raumluftfilter für Schulen ab

12:15
23.07.2021
Eltern und ihre schulpflichtigen Kinder sind mit Eilanträgen auf Raumluftfilter für Schulen am Verwaltungsgericht Hannover gescheitert. Die Kammer lehnte die gegen das Land Niedersachsen gerichteten Anträge mit Beschluss vom Donnerstag als unzulässig ab, wie das Gericht am Freitag mitteilte (Az.: 6 B 4041/21).

Der Grund: Die Anträge seien nicht ausreichend bestimmt; es sei nicht zu erkennen, welche konkreten Räume die Kinder nutzten. Auch nach einem Hinweis sei dies nicht behoben worden. Zudem sei es nötig, zunächst einen «bescheidungsfähigen Antrag» an die zuständige Behörde zu richten. Diese Voraussetzung sei nicht erfüllt.

Auch in inhaltlicher Hinsicht hätten die Anträge keinen Erfolg gehabt, stellte die Kammer fest. Zwar seien die eingeforderten Raumluftfilter im Hinblick auf den gesundheitlichen Schutz der Schülerinnen und Schüler sinnvoll. Aber der den Behörden zustehende Ermessensspielraum habe sich «noch nicht in einer Weise verengt, die eine einstweilige Anordnung durch das Verwaltungsgericht gebieten würde».

Ziel der Eilanträge war, dass die jeweiligen Schulträger die Klassen- und Unterrichtsräume der von den Kindern besuchten Schulen mit Raumluftfiltern ausstatten. Zuvor hatte der niedersächsische Landeselternrat klargemacht, dass aus seiner Sicht der Infektionsschutz an den Schulen nicht ausreicht. Die Landesregierung lehnt hingegen die zentrale Anschaffung von mobilen Luftfiltern für alle Schulklassen ab.

Mit den Eilanträgen sollte den Angaben zufolge aber auch erreicht werden, dass das Land den öffentlichen Nahverkehr anweist, die Zahl der Sitzplätze in Schulbussen zu reduzieren und keine Stehplätze mehr anzubieten. Auch dieser Antrag ist nach Auffassung des Gerichts nicht hinreichend bestimmt: Weder sei erkennbar, welche Unternehmen gemeint sind, noch seien Tage, Zeiten, Strecken und Verkehrsmittel ersichtlich. Die Eltern stehe aber das Rechtsmittel der Beschwerde am niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg zu.

(dpa)

Schweden lässt Einsatz von Astrazeneca-Impfstoff auslaufen

11:27
23.07.2021
Schweden verabschiedet sich allmählich vom Einsatz des Corona-Impfstoffes des britisch-schwedischen Pharmakonzerns Astrazeneca. Wie die Gesundheitsbehörde Folkhälsomyndigheten am Freitag mitteilte, sind 89 Prozent der Menschen über 65 Jahre - die Bevölkerungsgruppe, die in Schweden hauptsächlich Astrazeneca erhalten hat - mittlerweile vollständig geimpft. Aus diesem Grund hat sich die Behörde nun dazu entschlossen, die Verteilung des Präparats an die einzelnen Regionen des skandinavischen EU-Landes zu beenden und die Verwendung des Mittels somit nach und nach einzustellen.

Die Regionen, die noch Astrazeneca-Impfstoff vorrätig haben, können demnach entweder diesen oder die Mittel von Biontech/Pfizer und Moderna verwenden. Ein Teil der verbliebenen Astrazeneca-Dosen soll gespendet werden.

Zugleich können Menschen im Alter von über 65 Jahren in der Region Stockholm bald wählen, ob sie die verbleibenden Astrazeneca-Dosen oder lieber Pfizer/Biontech oder Moderna bekommen möchten. Die Hoffnung ist, dass sich mehr Ältere so dazu entschließen, sich vollständig impfen zu lassen, wie die Region mitteilte.

Nach Angaben von Folkhälsomyndigheten haben in Schweden bislang rund 75 Prozent aller Erwachsenen mindestens eine Corona-Impfung erhalten. Mehr als 47 Prozent haben auch schon ihre zweite Dosis bekommen.

(dpa)

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