Letztes Update:
20220420123121

Im Saarland tritt 2G-Regel im Einzelhandel in Kraft

05:37
06.12.2021
Im Saarland gilt von Montag (heute) an die 2G-Regel im Einzelhandel. Das bedeutet, dass in Geschäften, die nicht der Grundversorgung dienen, nur noch Geimpfte und Genesene Zutritt haben. Ausgenommen von der 2G-Regel sind Lebensmittelgeschäfte, Drogerien, Apotheken oder andere Geschäfte für den täglichen Bedarf.

Im Saarland sind angesichts der zugespitzten Corona-Lage bereits seit Donnerstag schärfere Regeln in Kraft. Im Einzelhandel kam die 2G-Regel mit zeitlicher Verzögerung, um den Ladenbetreibern Zeit zur Vorbereitung zu geben.

2G gilt seit Donnerstag bereits im Freien für Gaststätten sowie für den Freizeit-, Sport- und Kulturbereich. Ausgenommen ist Sport alleine oder mit dem eigenen Haushalt. Ungeimpfte dürfen sich außerdem neben den Angehörigen des eigenen Hausstandes höchstens noch mit einer weiteren Person treffen. 

Teddy Jaans

Niederlande: Ansturm auf Booster-Spritzen führt zu Verkehrschaos

13:45
05.12.2021
Der Ansturm auf Booster-Impfungen gegen das Coronavirus hat in mehreren niederländischen Städten zu Verkehrschaos geführt. Das Angebot von Dritt-Impfungen ohne Termin für Menschen über 60 sei deshalb in Absprache mit den Sicherheitsbehörden beendet worden, teilte der Gesundheitsdienst für Zentral-Holland am Sonntag mit. Am Samstag hatten sich lange Schlangen auf den Straßen zu Impfzentren in Leiden, Gouda und Alphen aan den Rijn gebildet. Tausende seien in der Hoffnung, eine Impfung ohne Termin zu erhalten, ins Auto gesprungen, hieß es.

In den Niederlanden sind Auffrisch-Spritzen im Moment vorrangig für ältere Menschen vorgesehen, deren vorige Impfung mindestens sechs Monate zurückliegt. Die Zahl der Corona-Kranken auf Intensivstationen ging am Wochenende nach wochenlangem Anstieg erstmals wieder leicht zurück. Wegen vieler Neuinfektionen gilt seit einer Woche ein „Abend-Lockdown“: Geschäfte, Kulturstätten, Restaurants und Sportclubs müssen bis 17.00 Uhr schließen. Nur Supermärkte sind länger offen.

LW-Springer

147 Neuinfektionen im Landkreis und in der Stadt Trier

13:21
05.12.2021
Am Wochenende wurden vom Gesundheitsamt Trier-Saarburg mittels der eingesetzten Meldesoftware 147 weitere Infektionen mit dem Corona-Virus gemeldet – 102 aus dem Landkreis Trier-Saarburg und 45 aus der Stadt Trier. Somit beträgt die Zahl der seit dem 11. März 2020 nachweislich mit dem Corona-Virus infizierten Personen 11.421 (4347 in der Stadt Trier und 7.074 im Landkreis Trier-Saarburg).

Die tatsächliche Zahl dürfte jedoch nach wie vor höher liegen. Nach wie vor muss der Meldeverzug bei den Eingängen von Neuinfektionen abgearbeitet werden.

Dem Gesundheitsamt wurde ein weiterer Todesfall im Zusammenhang mit einer Covid-19-Erkrankung gemeldet - ein Ende-70jähriger Patient aus dem Landkreis Trier-Saarburg. Damit sind bisher insgesamt 146 Personen aus dem Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes verstorben, nunmehr 107 aus dem Landkreis Trier-Saarburg und 39 aus der Stadt Trier.

Aufgrund der aktuellen Lage kann es bei der Kontaktaufnahme des Gesundheitsamtes zu Infizierten sowie Kontaktpersonen zu Verzögerungen kommen. Daher erhalten ab heute alle positiv getesteten Personen eine automatisierte SMS vom Gesundheitsamt mit der Mitteilung des Testbefundes und der Aufforderung, sich in Quarantäne zu begeben und auf eine weitere Mitteilung des Gesundheitsamtes zu warten.

Gemäß der geltenden Absonderungsverordnung hat man sich unabhängig von einer amtlichen Benachrichtigung nach einem positiven Test umgehend selbständig nach Hause in Selbstisolation begeben, bekannte Kontaktpersonen eigenverantwortlich informieren und bei Auftreten von Krankheitssymptomen umgehend den Hausarzt telefonisch kontaktieren sollte.

Auch die Hausangehörigen und Kontaktpersonen müssen sich dann selbständig in Quarantäne begeben, wenn sie nicht vollständig geimpft oder genesen sind. Die Quarantäne dauert in der Regel 14 Tage für Positiv-Getestete, beziehungsweise 10 Tage für Hausangehörige und Kontaktpersonen.

LW-Springer