Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat eine Beschwerde gegen Test- und Nachweispflichten in Frankreich im Kampf gegen die Coronapandemie zurückgewiesen.
Die Klage eines Mannes gegen den sogenannten Gesundheitspass sei unzulässig, entschied das Straßburger Gericht am Donnerstag (Az. 41994/21).
Der Gesundheitspass ähnelt der 3G-Regelung: Er weist eine überstandene Corona-Infektion, eine Impfung oder ein negatives Testergebnis nach und muss in Frankreich seit diesem Sommer etwa bei Restaurantbesuchen oder Fernzugreisen vorgelegt werden.
Der Kläger, ein Hochschuldozent aus Montpellier, hatte eine Bewegung gegen den Gesundheitspass ins Leben gerufen und machte vor Gericht geltend, die Nachweispflicht verstoße gegen das Verbot unmenschlicher Behandlung. Andere Gegner der staatlichen Corona-Maßnahmen rief er dazu auf, auf seiner Webseite vorgefertigte Beschwerden an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte auszufüllen. Tausende solcher Klagen hängte er seiner eigenen an. Insgesamt gingen laut dem Straßburger Gericht bislang rund 21 000 Beschwerden zu dem Thema ein, die ebenfalls wegen Formfehlern alle abgewiesen wurden.