Letztes Update:
20210613171600

Krankenhäuser: Zahl der Intensivbetten nicht manipuliert

13:54
11.06.2021
Berlin - Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hat den Vorwurf zurückgewiesen, die Zahl der freien Intensivbetten sei während der Corona-Pandemie falsch angegeben worden. «Krankenhäuser haben die Zahl der Intensivbetten nicht manipuliert, diesen Verdacht äußert auch der Bundesrechnungshof nicht. Intensivbettenzahlen zu manipulieren ist auch gar nicht möglich, da die Ausgleichszahlungen an Bedingungen geknüpft sind, die die Krankenhäuser nicht beeinflussen können», sagte der Vorstandsvorsitzende der DKG, Gerald Gaß, der «Rheinischen Post» (Samstag).

Laut einer Mitteilung der DKG vom Freitag zählen zu den Bedingungen, dass das Krankenhaus bestimmten Notfallversorgungsstufen angehört, die Inzidenz im gesamten Landkreis bei mindestens 50 Fällen liegt und dass im gesamten Landkreis weniger als 25 Prozent der Intensivbehandlungsplätze frei sind. «Es geht eben ausdrücklich nicht um die Quote freier Betten in einzelnen Krankenhäusern, die dann daraus theoretisch ein Vorteil erzielen könnten. Zudem haben wir mit dem Intensivregister eine transparente Datenbank, die uns aktuell und verlässlich die Zahl der Intensivbetten meldet», sagte Gaß der Zeitung.

Der Bundesrechnungshof hatte in einem am Donnerstag veröffentlichten Bericht «eine massive Überkompensation aus Steuermitteln» bei Ausgleichszahlungen für Krankenhäuser festgestellt. Die Kliniken bekamen Geld für verschobene oder ausgesetzte planbare Aufnahmen, um freie Kapazitäten für Covid-19-Patientinnen und -Patienten zu schaffen. Die Ausgleichszahlungen des Bundes hätten allein im Jahr 2020 rund 10,2 Milliarden Euro betragen.

Das Gesundheitsministerium räumte in einer im Bericht zitierten Stellungnahme ein, dass es eine Überkompensation für Krankenhäuser gegeben haben könne - allerdings «allenfalls» bis zu einer Anpassungs-Verordnung im Juli 2020.

Lockerungen ab Sonntag: Inzidenz im Landkreis Hildburghausen unter 50

13:30
11.06.2021
Hildburghausen - Einwohner und Gewerbetreibende haben diesen Zeitpunkt in der Corona-Pandemie herbeigesehnt. Am Sonntag gibt es die ersten Lockerungen im Landkreis, weil die Sieben-Tage-Inzidenz am Freitag am fünften Werktag in Folge unter 100 lag. Diese Grenze ist entscheidend für Lockerungen der Hygieneschutzmaßnahmen, denn oberhalb der 100 greift die Bundesnotbremse. Die Inzidenz, welche die Zahl der Neuinfektionen für eben diesen Zeitraum im Landkreis mit etwas mehr als 63 000 Einwohnern hochgerechnet auf 100 000 Einwohner angibt, ist identisch mit der vom Vortag und liegt bei 49.

Ab Sonntag darf die Gastronomie den Außenbereich ohne Terminvereinbarung öffnen. Veranstaltungen unter freiem Himmel sind gestattet – nach vorheriger Erlaubnis der zuständigen Behörde. Auch der Einzelhandel kann wieder seine Türen öffnen. Um in diesen Geschäften einzukaufen, ist für Kunden ein negativer Test erforderlich.

„Sollten sich die Zahlen weiterhin so entwickeln und unter einer Inzidenz von 50 bleiben, so könnte es ab Donnerstag, den 17. Juni, die nächsten Lockerungsschritte geben“, heißt es in der Mitteilung aus dem Landratsamt, das damit die Meldung vom Donnerstag korrigierte, in dem Mittwoch, 16. Juni, als Stichtag genannt war. „Kitas und Schulen könnten in Phase Grün wechseln und es wäre die Öffnung der Innengastronomie, unter bestimmten Bedingungen, möglich.“ Phase Grün heißt, Unterricht und Betreuung für Kinder und Jugendliche würden wieder in vollem Umfang gewährleistet. Die 50er-Marke muss für diese weiteren Lockerungen an fünf Werktagen in Folge unterschritten werden.

Wir setzen Embeds, also Einbettungen von Drittanbietern ein. Dieser fremde Inhalt wird nicht ohne Ihre Zustimmung (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a) DSGVO) geladen. Nur, wenn Sie die Embeds mit einem Klick auf „Externe Inhalte nachladen“ aktivieren, werden die Elemente der Drittanbieter geladen. Erst dann werden vom Drittanbieter ggf. Cookies gesetzt und über Ihren Browser Daten an den jeweiligen Anbieter übertragen. Einige solcher Inhalte stammen auch von sozialen Netzwerken oder anderen Unternehmen aus den USA, durch deren Einbettung Daten (z.B. Ihre IP-Adresse, Browserinformation, Cookie-ID, Pixel-ID, aufgerufene Seite, Datum und Zeit des Aufrufs) auch in die USA übertragen werden können.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Inhalte nachladen