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Curevac-Börsenwert stürzt nach Impfstoffenttäuschung ab

10:53
17.06.2021
Der Impfstoffkandidat von Curevac war ein Hoffnungsträger im Kampf gegen Corona, unterstützt mit millionenschweren Staatsbeteiligungen und Finanzspritzen. Doch nun enttäuscht die Wirksamkeit des Stoffs - und die Aktie des Unternehmens bricht ein.

Der Börsenwert des Biotechnologieunternehmens Curevac ist am Donnerstag massiv abgestürzt. Das in Tübingen ansässige Unternehmen musste am späten Mittwochabend einräumen, dass der eigene Impfstoffkandidat CVnCoV in einer Zwischenanalyse nur eine vorläufige Wirksamkeit von 47 Prozent gegen eine Covid-19-Erkrankung «jeglichen Schweregrades» erzielt habe.

Der Anteilsschein notierte am Mittag im deutschen Handel bei rund 43 Euro, das ist ein Minus von 40 Prozent. Vorbörslich waren die Titel des Unternehmens beim Broker Lang & Schwarz zwischenzeitlich sogar um mehr als 50 Prozent eingebrochen.

Während der ersten Corona-Infektionswelle 2020 wurde Curevac zu einem so großen Hoffnungsträger, dass sich der deutsche Staat im Rahmen einer Finanzierungsrunde über die Förderbank KfW mit 300 Millionen Euro am Unternehmen beteiligte - wohl auch deshalb, um Fremdzugriffe auf das Know-How zu verhindern. Medienberichten zufolge hatten die USA unter dem damaligen US-Präsidenten Donald Trump zuvor versucht, sich exklusiv die Rechte an einem Impfstoff gegen das Coronavirus von Curevac zu sichern.

Später erhielt Curevac für die Forschung an einem Corona-Impfstoff noch eine Finanzspritze des Bundes von 252 Millionen Euro. Zuletzt war der Bund noch mit rund 16 Prozent an den Tübingern beteiligt. Zudem verschaffte sich Curevac 2020 über einen Börsengang in New York sowie mehrmals über Kapitalerhöhungen frisches Geld. Das Unternehmen vereinbarte eine Partnerschaft mit dem Leverkusener Pharmakonzern Bayer. Wacker Chemie hat eine Vereinbarung mit Curevac für eine Auftragsproduktion des Impfstoffes.

Historisch noch enger verzahnt ist Curevac allerdings mit dem SAP-Mitgründer und Investor Dietmar Hopp, der nach wie vor mit rund 47 Prozent größter Aktionär des Unternehmens ist. Hopp investiert seit Jahren privat im Bereich von Biotechnologieunternehmen.

(dpa)

Justizminister für Strafverschärfung bei gefälschten Impfpässen

10:33
17.06.2021
Angesichts der Fälle von gefälschten Impfpässen und Testzertifikaten dringen die Justizminister der Länder auf eine rasche Verschärfung des Strafrechts für solche Taten. Die Fälschung von Gesundheitszeugnissen sollte nach Auffassung der Länderminister der Urkundenfälschung bei anderen Dokumenten gleichgestellt werden, für die härtere Strafen gelten, wie sie nach einem Online-Treffen am Donnerstag bekanntgaben. Die Bundesjustizministerin wird in einem Beschluss gebeten, einen entsprechenden Gesetzentwurf zu erarbeiten.

«Gefälschte Impfpässe, aber auch falsche Testzertifikate sind so problematisch, weil wir natürlich jetzt gerade in dieser Pandemie alle darauf angewiesen sind, dass die Dokumente auch echt sind und dass das, was dahinter steht, tatsächlich stattgefunden hat, um sozusagen auch die Ansteckungsgefahr in unserer Gesellschaft möglichst gering zu halten», sagte die Hamburger Senatorin für Justiz, Anna Gallina (Grüne), in einer Online-Pressekonferenz nach dem Treffen. Immer häufiger werden nach ihren Worten gefälschte Impfpässe im Internet oder auch in Chatgruppen zum Kauf angeboten.

«Klar müsste sein, Fälscher von solchen Gesundheitszeugnissen dürfen nicht geringer bestraft werden als die Fälscher anderer Urkunden», betonte Gallina. Die bisherige rechtliche Ungleichbehandlung müsse aufgebrochen werden. Die Justizminister der Länder hätten bei diesem Thema eine sehr große Geschlossenheit an den Tag gelegt und «dem Bund auch noch mal sehr nachdrücklich mit auf den Weg gegeben, dass es ein zeitlich drängendes Thema ist und dass wir hier zügige Aktivitäten in diese Richtung brauchen», unterstrich die Grünen-Politikerin.

Hessens Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) kritisierte in der Online-Pressekonferenz, dass das wichtige Thema der gefälschten Gesundheitszeugnisse nicht schnellstmöglich gelöst werde. Es wäre ganz einfach, diese Unwucht im Strafrecht zwischen den Fälschungen von Gesundheitszeugnissen und anderen Urkunden zu ändern. Es würden im Moment so viele Gesetze durch den Bundestag «gejagt» in kürzester Frist. Dieses Thema sei aber in eine Arbeitsgruppe verschoben worden.

Im Beschluss heißt es, vor dem Hintergrund der von Fälschungen ausgehenden Gefahren für das Leben und die Gesundheit der Bevölkerung sowie für die Funktionsfähigkeit der medizinischen Notfallversorgung sei die bisherige rechtliche Einordnung nicht mehr zeitgemäß. Der Strafrahmen für die Fälschung von Gesundheitszeugnissen (§ 277 Var. 2 und 3 StGB) sei gegenüber der Fälschung anderer Urkunden (§ 267 StGB) weitaus geringer. Für die Fälschung von Gesundheitszeugnissen drohen nach Angaben des NRW-Justizministeriums bis zu einem Jahr Haftstrafe. Bei Urkundenfälschung drohen hingegen bis zu fünf Jahre Haftstrafe.

(dpa)

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