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Bund: Curevac-Rückschlag hat keine Auswirkungen auf Impfkampagne

10:17
17.06.2021
Der Rückschlag der Tübinger Biopharmafirma Curevac bei der Entwicklung eines Corona-Impfstoffs bringt die Impfkampagne in Deutschland laut Bundesregierung nicht durcheinander. «Eine Auswirkung auf das Tempo unserer Impfkampagne hat diese Mitteilung nicht», sagte ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums am Donnerstag in Berlin. Die Nachrichten über vorläufige Studienergebnisse könne das Ministerium nicht kommentieren.

Curevac hatte mitgeteilt, dass sein Impfstoffkandidat in einer Zwischenanalyse nur eine vorläufige Wirksamkeit von 47 Prozent gegen eine Covid-19-Erkrankung erzielt habe. Damit habe er vorgegebene Kriterien nicht erfüllt. Ursprünglich hatte das Tübinger Unternehmen den Impfstoff schon im Juni zugelassen spritzen wollen.

Die Bundesregierung hatte den Curevac-Impfstoff ursprünglich in der Impfkampagne eingeplant. Nach den damaligen Lieferprognosen erwartete das Gesundheitsressort im März für das gesamte Jahr 323,7 Millionen Impfdosen. Davon sollten 24,5 Millionen von Curevac kommen. Fürs zweite Quartal war mit 1,4 Millionen Curevac-Dosen gerechnet worden. Zum Vergleich: 50 Millionen Dosen sollen allein von Biontech/Pfizer in dem Zeitraum kommen. Aktuell rechnet das Ministerium ausweislich seiner im Internet veröffentlichten Listen nicht mehr mit Lieferungen durch Curevac.

Die Europäische Arzneimittel-Agentur EMA hatte im Februar ein schnelles Prüfverfahren für den Impfstoff der Tübinger Firma gestartet. Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer hatte im April eine deutsche Notfallzulassung gefordert und die Prüfungen als bürokratisch kritisiert. Nach Angaben vom Mai schreibt Curevac aufgrund hoher Forschungskosten für den Corona-Impfstoff rote Zahlen. Damals hatte Curevac die Zulassung noch im Juni erwartet. Der Impfstoff sollte ab Anfang Juni in einer Studie in Großbritannien auf seine Sicherheit und Wirksamkeit als Booster-Impfung überprüft werden. Mit Booster-Impfungen soll ein Schutz einige Zeit nach einer abgeschlossenen Impfung aufgefrischt werden.

(dpa)

Spahn verteidigt «unkonventionelles Handeln» bei Maskenbeschaffung

10:00
17.06.2021
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat das Vorgehen seines Ressorts beim Beschaffen damals knapper Corona-Schutzmasken im Frühjahr 2020 gerechtfertigt. «Ja, es stimmt: In dieser Notlage haben wir tatsächlich unkonventionell handeln müssen», sagte der CDU-Politiker am Donnerstag bei einer Tagung des Verbands der Privaten Krankenversicherung in Berlin. Er könne sich erinnern, wie Unikliniken wegen fehlender Masken fürchteten, den Betrieb einstellen zu müssen. Dann könne man sagen, man habe gerade keine Struktur für eine Lösung. Stattdessen habe das Ministerium aber auf verschiedenen Wegen alles versucht «und auch viel bezahlt, das ist wahr.»

Als Lehre daraus gelte es jetzt zu schauen, dass es nicht noch einmal so komme, sagte Spahn. So werde auch mit dem Bundesinnenministerium beraten, mehr operative Einheiten für solche Fragen zu bekommen. Das Gesundheitsministerium sei eigentlich ein Gesetzgebungsministerium. Ein weiterer Punkt sei die geplante nationale Reserve, für die es auch «rollierende» Konzepte gebe, die das Haltbarkeitsdatum von Schutzgütern berücksichtigen. Ausgeschrieben werden solle zudem nun eine Impfstoff-Produktionskapazität von 500 Millionen bis 700 Millionen Dosen pro Jahr, auf die gegen eine Vorhaltegebühr im Fall der Fälle rasch ein Zugriff möglich sei. «Lücken stopfen ist teurer», sagte Spahn mit Blick auf die Corona-Krise.

Der Bundesrechnungshof hatte die zentrale Beschaffung von Masken durch das Gesundheitsministerium im Frühjahr 2020 kritisiert. Gerügt wird das «Fehlen einer systematischen Mengensteuerung». Die aus einer «massiven Überbeschaffung resultierenden Lagerbestände» und die aufgewendeten Haushaltsmittel und Personalkapazitäten seien «nicht wirtschaftlich für eine wirksame Pandemiebekämpfung eingesetzt» worden. Die zu den Beschaffungsausgaben von 6,3 Milliarden Euro hinzukommenden Kosten von bislang 320 Millionen Euro etwa für Transport, Lagerung, Qualitätsprüfungen und externe Beratung könnten durch Rechtsstreitigkeiten und Entsorgungskosten weiter ansteigen.

(dpa)

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