Mehr als 50 Prozent aller Stimmen – das ist heute das Ziel der Kandidatin und Kandidaten. Wenn keiner diese Hürde überspringt, gibt es am 25. Juli eine Neuwahl. Zu diesem zweiten Wahlgang können alle bereits Gelisteten noch mal antreten, müssen sie jedoch nicht. Kandidaten, die bei der Hauptwahl nur sehr wenig Stimmen erhalten haben, entscheiden sich häufig dazu, nicht erneut anzutreten und ziehen ihre Kandidatur zurück.
Auch neue Bewerberinnen und Bewerber können sich melden, denn der zweite Wahlgang ist komplett unabhängig vom Ergebnis der Wahl am 11. Juli. Es gibt lediglich einen Unterschied: Bei einer Neuwahl gewinnt die Person, die die meisten Stimmen bekommt. Es reicht demnach eine einfache Mehrheit. Am Tag nach der Hauptwahl, also am 12. Juli, beginnt die Bewerbungsphase, beziehungsweise Bedenkzeit, für den zweiten Wahlgang. Diese endet am 14. Juli um 18 Uhr.