Die Wahllokale haben am Sonntag von 8 bis 18 Uhr geöffnet. In diesem Zeitraum kann also gewählt werden. Bereits einige Wochen vor der Wahl wurde an die rund 70.000 Wahlberechtigten eine Wahlbenachrichtigung verschickt. Auf dieser steht unter anderem, welchem der 44 Wahllokale man zugeordnet ist.
Wer die Benachrichtigung verlegt hat oder aus anderen Gründen nicht vorweisen kann, aber wahlberechtigt ist, kann trotzdem wählen, sagt Matthias Paul von der Stadt Esslingen. Es genüge, einen Pass oder Personalausweis mitzubringen. Um 18 Uhr prüft der jeweilige Wahlvorsteher, ob sich noch Wählerinnen und Wähler im Wahllokal befinden. Ist dem nicht so, werden die einzelnen Lokale geschlossen und die Wahl ist beendet. Erst danach beginnen die Wahlhelfer mit der Auszählung der Stimmen, erklärt Jochen Schilling, Leiter des Esslinger Ordnungs- und Standesamtes.