Die Thüringer CDU-Fraktion hat weitere Öffnungsschritte bei einer Inzidenz von unter 100 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern angemahnt. «Was uns an der Verordnung grundlegend fehlt, ist die Stringenz», sagte der CDU-Abgeordnete Thadäus König. In weiten Teilen sei die geplante Landesverordnung nur die Umsetzung des Bundesinfektionsschutzgesetzes. «Interessant wird es insbesondere, wenn wir unter 100 kommen», sagte König.
Der Entwurf, der am Montag in einer gemeinsamen Sitzung des Gesundheitsausschusses und des Bildungsausschusses diskutiert wurde, sieht unter anderem vor, dass Außengastronomie bei einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz von unter 100 wieder möglich ist, wenn Kunden vorher einen Termin vereinbaren.
König kritisierte, dass Musikschulen nach der Verordnung auch bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von unter 100 geschlossen bleiben müssen, obwohl sie nach dem Thüringer Stufenplan öffnen könnten. Die geplante Verordnung sieht allerdings vor, dass Landkreise weitere Öffnungsschritte beantragen können, sofern sie mit dem Thüringer Stufenplan harmonieren.
«Damit diese Regelungen akzeptiert werden, müssen sie verständlich und nachvollziehbar sein», sagte König. So sei nach dem Verordnungsentwurf nicht ausreichend geklärt, wer als Geimpfter oder Genesener gelte. «Das wird zu einem Riesen-Chaos führen», sagte König.
Die Thüringer FDP-Fraktion sprach mit Blick auf die geplanten Regelungen zur Außengastronomie von einer «Gängelei im Biergarten». «Die Verordnung schreibt vor, dass Gäste die Biergärten und Terrassen nur nach vorheriger telefonischer oder elektronischer Terminvereinbarung besuchen können. Das ist reine Gängelei und nicht geeignet, die Infektionsgefahr zu minimieren», monierte FDP-Fraktionschef Thomas Kemmerich. Seiner Ansicht nach reiche eine digitale Kontaktdatenerfassung aus.