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Bei Sieben-Tage-Inzidenz hinkt Baden-Württemberg hinterher

17:26
04.05.2021
Die Sieben-Tage-Inzidenz der Corona-Neuinfektionen in Baden-Württemberg ist erneut zurückgegangen, liegt aber noch weit über dem deutschen Schnitt. Mit 161,3 war der Dienstags-Wert für die Ansteckungen auf 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen (Vortag: 173,1) rückläufig, wie das Landesgesundheitsamt am Dienstag (Stand: 16.00 Uhr) mitteilte. Damit überschreitet Baden-Württemberg den Bundesschnitt von 141,4 aber noch deutlich. Das benachbarte Bayern erreicht den Wert fast genau.

Im Bundesvergleich sind die Zahlen von Dienstagfrüh im Südwesten besonders hoch. Nur in Thüringen (217,2) und in Sachsen (204,2) liegen die Werte dem Robert Koch-Institut zufolge noch höher. Am niedrigsten ist die Sieben-Tage-Inzidenz in Schleswig-Holstein mit 56,9.

Die Zahl der bestätigten Covid-19-Fälle seit Pandemiebeginn in Baden-Württemberg stieg um 2875 auf 454 326, in Zusammenhang mit dem Virus starben 30 weitere Menschen (gesamt: 9440). Als genesen gelten 397 285 - über 2500 mehr als am Vortag.

(dpa/lsw)

Spahn schlägt höheren Bundeszuschuss für gesetzliche Kassen vor

17:25
04.05.2021
Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) schlägt eine deutlich größere Finanzspritze des Bundes für die gesetzlichen Krankenversicherungen für 2022 vor, um höhere Beiträge zu vermeiden. Der Bundeszuschuss soll um 12,5 Milliarden Euro auf 27 Milliarden Euro angehoben werden. Das geht aus einem Entwurf des Ressorts hervor, wie zuerst die «Frankfurter Allgemeine Zeitung» und das Redaktionsnetzwerk Deutschland (Mittwoch) berichteten. Der Vorschlag ist demnach aber noch nicht in der Bundesregierung abgestimmt.

Den gesetzlichen Kassen droht 2022 eine große Finanzierungslücke. Für dieses Jahr gibt der Bund schon einen Zuschuss von fünf Milliarden Euro. Wie es in dem auch der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden Entwurf von Spahn heißt, entsprechen die 12,5 Milliarden Euro einer sonst für 2022 zu erwartenden Deckungslücke, die die Kassen über eine Erhöhung ihrer Zusatzbeitragssätze finanzieren müssten. Um auch 2022 einen erheblichen Anstieg der Lohnnebenkosten zu vermeiden, sollte daher ein ergänzender Zuschuss in dieser Höhe bereitgestellt werden.

Die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) begrüßten den Vorstoß als «gutes Signal». In der Pandemie hätten die Kassen im Hintergrund dafür gesorgt, dass die Versorgung verlässlich funktioniert habe. Nun sei die Politik gefordert, der gesetzlichen Krankenversicherung den Rücken frei zu halten. «Ob der jetzt bekanntgewordene Betrag ausreicht, müssen konkrete Berechnungen zeigen», sagte der Sprecher des GKV-Spitzenverbands, Florian Lanz, der Deutschen Presse-Agentur.

(dpa)

Gericht lehnt Anträge gegen Testpflicht an Schulen ab

16:46
04.05.2021
Schüler müssen sich dem Verwaltungsgerichtshof zufolge an die Corona-Testpflicht halten, wenn sie am Präsenzunterricht teilnehmen wollen. Eilanträge von zwei Müttern und ihren drei Kindern gegen die aus ihrer Sicht rechtswidrige Testpflicht hat der VGH nach Angaben vom Dienstag abgelehnt. Nach Überzeugung der Mannheimer Richter kann eine regelmäßige Testung an Schulen dazu führen, dass das Virus nicht in die Schulen eingetragen, Infizierte erkannt und rasch isoliert werden. So könnten auch Infektionsketten durchbrochen werden. Die Eignung der Tests bestehe auch, wenn es sich bei deren Ergebnissen um Momentaufnahmen handele. Die Anträge der drei Kinder seien unbegründet.

Seit dem 19. April ist die Vorlage eines negativen Corona-Tests für die Teilnahme am Präsenzunterricht vorgeschrieben. Eltern können ihre Kinder von der Präsenzpflicht befreien.

Das Argument der Mütter, die Handhabung sei für Kinder gefährlich, wies das Gericht mit dem Hinweis zurück, die Eltern könnten die Tests selbst vornehmen, ebenso Apotheken, Arztpraxen oder kommunale Testzentren. Der Eingriff in die Grundrechte der Schüler durch die Testpflicht als Voraussetzung für den Schulbesuch sei angesichts der Gefährdung in der Pandemie verhältnismäßig.

Auch die Anträge der Mütter waren erfolglos. Eine der beiden, eine Gymnasiallehrerin mit Grundschulkind, hatte geltend gemacht, dass sie nicht ausgebildet sei für die Überwachung der Tests. Sie fürchte sich vor Folgeschäden und Haftungsfragen. Dazu sei sie aber durch die angefochtene Regelung auch nicht verpflichtet, stellte der 1. Senat klar (1S 1340/21). Der Antrag der anderen Mutter mit Kindern im Alter von 8 und 13 Jahren sei unzulässig (1 S 1204/21). Sie sei in ihren Rechten nicht verletzt - denn sie gehe weder zur Schule noch sei sie dort tätig.

(dpa/lsw)

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