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Gericht: Corona-Lockdown in Rumänien war kein Freiheitsentzug

11:32
20.05.2021
Der Lockdown in Rumänien zu Beginn der Corona-Pandemie ist nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nicht mit einem Hausarrest gleichzusetzen. Eine entsprechende Beschwerde wurde abgelehnt, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Der Beschwerdeführer sei nicht seiner Freiheiten beraubt worden.

Eingereicht hatte die Beschwerde ein rumänischer Europa-Abgeordneter aus der europaskeptischen Fraktion der Rechtskonservativen. Ihm zufolge war der 52 Tage lange Lockdown zwischen März und Mai 2020 ein Freiheitsentzug, der ihn persönlich betraf. Noch während des Lockdowns forderte er von den rumänischen Behörde eine Freilassung aus der seiner Meinung nach bestehenden Verwaltungshaft. Er habe das Recht, das Haus jederzeit aus jedem Grund zu verlassen. Während des Lockdowns hatten Menschen in Rumänien nur mit triftigem Grund die Wohnung verlassen dürfen und mussten dafür eine Bescheinigung mitführen.

Das Gericht befand, dass der Lockdown eine allgemeine Maßnahme war und sich nicht gegen den Mann persönlich richtete. Auch eine individuelle Überwachung habe es nicht gegeben. Welche genauen Auswirkungen der Lockdown auf ihn hatte, habe der Politiker zudem nicht erläutert.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit Sitz im französischen Straßburg gehört zum Europarat. Gemeinsam kümmern sich die von der Europäischen Union unabhängigen Organe um den Schutz der Menschenrechte in den 47 Mitgliedstaaten.

(dpa)

Bahnmitarbeiter soll mehrfach gegen Corona-Auflagen verstoßen haben

09:45
20.05.2021
Ein Mitarbeiter der Deutschen Bahn soll wiederholt gegen Corona-Auflagen verstoßen haben. Bei einer Kontrolle leistete er heftigen Widerstand, wie ein Sprecher der Bundespolizei am Donnerstag berichtete. Die Beamten hatten den 47-Jährigen am Mittwochabend in Bahnkleidung an einem Bahnsteig am Münchner Ostbahnhof ohne Mund-Nase-Bedeckung angetroffen. Die Kontrolle und Maskenpflicht habe er dabei als lächerlich bezeichnet. Er gab an, ein Attest zu besitzen, wollte dieses den Angaben zufolge aber nicht zeigen. Auch ausweisen wollte sich der Mann demnach nicht.

Als ihn die Beamten zum Revier mitnehmen wollten, warf sich der 47-Jährige zu Boden und musste von Einsatzkräften getragen werden. Auf der Dienststelle konnte die Identität des Mannes aus München festgestellt werden. Ein Datenabgleich ergab, dass er schon zuvor gegen Auflagen nach dem Infektionsschutzgesetz verstoßen hatte.

Bei ihm sei ein Ausweis der Deutschen Bahn gefunden worden, wonach er als Triebfahrzeugführer tätig sei. Gegen den 47-Jährigen wird nun wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte ermittelt. Außerdem muss er mit einer Anzeigen wegen des Verstoßes gegen die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung rechnen.

(dpa)

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