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20210518140636

Beherbergungsverbot für auswärtige Touristen in Niedersachsen gekippt

14:05
18.05.2021
Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat die Regelung des Bundeslandes, den Tourismus nach dem Corona-Lockdown zunächst nur für eigene Einwohner zu öffnen, außer Vollzug gesetzt. Ab sofort können damit Touristen von überall her sich für einen Urlaub in Niedersachsen einquartieren, entschied das Gericht in einem Eilbeschluss am Dienstag. Wenige Tage vor dem langen Pfingstwochenende kann die Tourismusbranche, die gegen die Beschränkung protestiert hatte, auf zusätzliche Gäste hoffen. Vor allem aus Nordrhein-Westfalen reisen über Pfingsten traditionell viele Gäste an die niedersächsische Nordseeküste.

Wie das Gericht entschied, trage das bloße Verbot der Beherbergung auswärtiger Besucher nur wenig zur Eindämmung der Corona-Infektionslage bei. Tagestouristen aus anderen Ländern hätten auch vorher schon nach Niedersachsen kommen können, argumentierte das Gericht.

Es sei zweifelhaft, ob die sogenannte Landeskinderregelung angesichts des beschränkten Nutzens erforderlich sei. Die Kapazitätsbegrenzung für Hotels und Quartiere sowie umfangreiche Testpflichten für Gäste stellten ein milderes, aber ähnlich effektives Mittel zur Begrenzung neuer Infektionen dar.

Außerdem führe das Verbot zu einer Ungleichbehandlung von Niedersachsen und Menschen aus anderen Bundesländern, die nicht gerechtfertigt sei. Denn einerseits dürften Gäste aus niedersächsischen Regionen mit einer hohen Inzidenz zu einem Urlaub anreisen, während dies Menschen aus Bundesländern mit geringer Inzidenz wie Hamburg oder Schleswig-Holstein verboten sei.

(dpa)

Forscher: Händewaschen schützt auch bei Coronavirus-Varianten

14:04
18.05.2021
Seife, Hitze, Desinfektion: Diese eingespielten Hygienemaßnahmen sind Wissenschaftlern zufolge auch gegen die britische und südafrikanische Mutante des Coronavirus wirksam. Wie die Ruhr-Universität am Dienstag mitteilte, haben Forscher aus Bochum gemeinsam mit Wissenschaftlern aus Jena, Nürnberg und von der Uni Duisburg-Essen untersucht, wie die Varianten B.1.1.7 und B.1.351 auf Desinfektion und Reinigung reagieren und wie lange sie auf bestimmten Oberflächen infektiös bleiben.

Im Fachjournal «The Journal of Infectious Diseases» berichten sie, dass sich die Mutanten in diesen Fragen unter Laborbedingungen ähnlich wie der Wildtyp des Sars-Cov-2-Virus verhielten. So habe sich gezeigt, dass die Varianten ebenso durch die Behandlung mit mindestens 30-prozentigem Alkohol für mindestens 30 Sekunden beseitigt werden konnten. «Übliche Desinfektionsmittel wirken also gegen alle diese Varianten», erklärte die Virologin Stephanie Pfänder. Gründliches Händewaschen mit Seife konnte ebenfalls die Ansteckungsgefahr bannen. Auch Hitze wirke gegen das Virus: Nach 30 Minuten bei 56 Grad waren auch die Varianten unschädlich gemacht.

Untersucht worden war zudem, ob sich die Stabilität der Virusvarianten auf Oberflächen aus Stahl, Silber, Kupfer oder Gesichtsmasken je nach Mutante unterscheidet. Es seien keine Unterschiede feststellbar gewesen, so die Wissenschaftler.

(dpa)

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