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20210518140345

Kabinett stimmt Hansa-Rostock-Spiel mit 7500 Zuschauern zu

14:03
18.05.2021
Das Schweriner Kabinett hat seine Zustimmung für den Einlass von 7500 Zuschauern beim letzten Saisonspiel des FC Hansa Rostock in der 3. Fußball-Liga gegeben. Die Partie am Samstag (13.30 Uhr) gegen den VfB Lübeck könne als Modellprojekt umgesetzt werden, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe (CDU) am Dienstag in Schwerin. «Wir setzen auf ein faires und friedliches Miteinander - und zwar vor, während und nach dem Spiel.»

Den zuständigen Rostocker Behörden seien nun geeignete Schutz- und Hygienekonzepte vorzulegen, die insbesondere einer Zustimmung des Gesundheitsamtes und der Polizei bedürften, sagte Glawe.

Der Gesundheitsminister hatte bereits am Montag gesagt, dass mit der Erlaubnis für den Zuschauerbesuch im Stadion mögliche Fanmassen vor dem Stadiongelände verhindert werden sollen.

(dpa)

Schufa: Verbraucher zahlen Kredite trotz Corona zuverlässig ab

14:03
18.05.2021
Trotz Wirtschaftskrise und Kurzarbeit haben Verbraucher ihre Ratenkredite im Corona-Jahr 2020 laut einer Studie weiter zuverlässig abgestottert. Wie in den beiden Vorjahren wurden 97,9 Prozent der Kredite vertragsgemäß zurückgezahlt, wie aus dem am Dienstag veröffentlichten Risiko- und Kredit-Kompass der Auskunftei Schufa hervorgeht. «Das Rückzahlungsverhalten der Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland ist auch in der Corona-Krise auf konstant hohem Niveau», sagte Schufa-Vorstandsmitglied Ole Schröder. Das liege auch an den umfassenden Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung. Zuvor hatte das «Handelsblatt» über die Studie berichtet.

Insgesamt zählte die Wiesbadener Auskunftei 2020 rund 6,7 Millionen neu abgeschlossene Ratenkredite. Das waren 7,4 Prozent weniger als im Vorjahr. Die Zahl ist damit das zweite Jahr in Folge rückläufig. Lediglich der Anteil der Kleinkredite bis zu 1000 Euro stieg im Vergleich zum Vorjahr leicht auf 19,9 Prozent an. Schröder führte das auf einen «Lockdowneffekt» zurück. «Da auch der Online-Handel aufgrund der Schließungen des stationären Handels boomte, wurden die hier oft angebotenen Finanzierungen auch häufiger nachgefragt.»

Es zeige sich, dass die deutsche Wirtschaft äußerst widerstandsfähig sei, sagte Schröder weiter. Auch die häufig beschworene Welle von Überschuldungen und Privatinsolvenzen sei bisher ausgeblieben. Der Anteil der Verbraucher mit einem negativen Schufa-Eintrag ging laut Bericht sogar leicht auf 9 Prozent (2019: 9,1 Prozent) zurück. Sogenannte Negativeinträge kommen etwa durch Informationen über fällige oder gemahnte Forderungen zustande.

Die von der Schufa und anderen Auskunfteien gesammelten und bewerteten Daten sind für Millionen Menschen wichtig, die Kredite aufnehmen oder Mietverträge abschließen wollen. Die Schufa-Statistik erfasst keine Dispokredite und Verbindlichkeiten zum Beispiel aus Verträgen mit Mobilfunkanbietern. Der Datenbestand der Schufa umfasst nach Angaben der Auskunftei über eine Milliarde Informationen zu 68 Millionen natürlichen Personen und 6 Millionen Unternehmen.

(dpa)

Strengere Regeln gegen Missbrauch von Impfnachweisen geplant

14:02
18.05.2021
Angesichts von immer mehr Corona-Impfungen plant Bundesgesundheitsminister Jens Spahn strengere Regeln gegen den Missbrauch von Impfnachweisen. Der CDU-Politiker sagte den Zeitungen der Funke Mediengruppe: «Auch wer falsche Angaben in einen Impfpass einträgt, macht sich strafbar. Und wer so einen Pass nutzt, genauso.» Vorgesehen sind daher jetzt gesetzliche Klarstellungen, die ebenfalls für Test- und Genesenen-Nachweise gelten sollen. Das Nutzen solcher unrichtiger Dokumente soll demnach mit Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder Geldstrafe geahndet werden - das Ausstellen mit bis zu zwei Jahren Gefängnis oder einer Geldstrafe.

«Fälschungen sind kein Kavaliersdelikt», betonte Spahn. Geahndet werden sollten auch Falschangaben aus Gefälligkeit. Das sorge für mehr Gerechtigkeit und besseren Schutz. «Nur wer wirklich geimpft, genesen oder negativ getestet ist, kann andere kaum noch infizieren.» Die Neuregelungen soll der Bundestag voraussichtlich am Donnerstag mit Änderungen des Infektionsschutzgesetzes beschließen.

Festgelegt werden soll außerdem, dass in der Regel Ärzte direkt nach der Impfung auch die geplanten zusätzlichen digitalen Impfnachweise erstellen können. Nachträgliche Nachweise sollen neben Ärzten auch Apotheken ausstellen dürfen. Dann müssen aber der Impfpass und der Personalausweis vorgelegt und überprüft werden. In der Regel soll dies auch nur «in räumlicher Nähe» zum Impf-Ort möglich sein - also etwa in derselben Gemeinde, demselben Landkreis oder umliegenden Kommunen. Das soll gewährleisten, dass die Form der Nachweise oder die ausstellenden Leistungserbringer bekannt sind. Es sollen aber Ausnahmen möglich sein, etwa bei Wohnsitzwechseln.

(dpa)

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