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Marke von 30 Millionen bestätigten Corona-Fällen in der EU erreicht

13:27
29.04.2021
In der Europäischen Union sind mittlerweile mehr als 30 Millionen Infektionen mit dem Coronavirus nachgewiesen worden. Wie aus den am Donnerstag aktualisierten Zahlen der EU-Gesundheitsbehörde ECDC hervorgeht, gab es im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) bis zum Ende der vergangenen Woche knapp 30,29 Millionen bestätigte Corona-Infektionen. Zieht man davon die Zahlen der Nicht-EU-Länder Norwegen, Island und Liechtenstein ab, kommt man für die verbleibenden 27 EU-Staaten auf rund 30,17 Millionen Fälle. Das sind rund 845 000 mehr als vor einer Woche.

Die Marke von 20 Millionen nachgewiesenen Infektionen hatte die EU in der ersten Februar-Hälfte erreicht. In Deutschland - dem bevölkerungsreichsten EU-Staat - sind bislang die viertmeisten Fälle gemeldet worden. Noch mehr Infektionen gab es in Frankreich, Italien und Spanien. In der EU leben etwa 450 Millionen Menschen. Fast 678 000 Menschen sind in der Union nunmehr nachweislich in Verbindung mit einer Corona-Infektion gestorben.

Die tatsächlichen Infektions- und Todeszahlen dürften noch höher sein. Das liegt zum einen daran, dass das in Stockholm ansässige ECDC für die jeweils am Donnerstag veröffentlichten Zahlen bereits zwischen Montag und Mittwoch die nationalen Daten der vorangegangenen Woche einsammelt. Zum anderen werden lange nicht alle Infektionen in den Ländern nachgewiesen und registriert.

(dpa)

Verwaltungsgerichtshof ächzt unter Corona-Verfahren

12:27
29.04.2021
Das Infektionsschutzrecht hält beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) einen ganzen Senat auf Trab. Vom 1. März bis zum 31. Dezember 2020 gingen 348 Verfahren mit Corona-Bezug beim 1. Senat ein, wie das Mannheimer Gericht am Donnerstag mitteilte. Dabei handelte es sich um 100 Normenkontrollverfahren, 211 Eilverfahren, in denen der VGH erstinstanzlich entscheidet, und 37 Beschwerdeverfahren auf Basis von Eilbeschlüssen eines Verwaltungsgerichts. Alle Eilverfahren und Beschwerdeverfahren seien abgeschlossen. Von den Normenkontroll-Hauptsacheverfahren waren zum Jahreswechsel noch 57 offen.

Insbesondere die Eilverfahren seien aufwendig, erläuterte das Gericht. Sie erforderten die eingehende Prüfung, ob infektionsschutzrechtliche Vorschriften mit höherrangigem Recht, insbesondere mit dem Grundgesetz, vereinbar sind. Die Bearbeitung geschehe unter hohem Zeitdruck. Denn die Verfahren seien dringlich und die angefochtenen Vorschriften gälten häufiger nur eine begrenzte Zeit.

Aufgrund der außerordentlichen Belastung des vierköpfigen 1. Senats haben andere Senate diesem Zuständigkeiten und Verfahren abgenommen. Wegen der - auch aufgrund der erneut starken Zunahme von Asylverfahren - angespannten Lage hatte das Justizministerium Anfang dieses Jahres einen zusätzlichen Senat eingerichtet.

(dpa)

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