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Thailand mit strengeren Corona-Maßnahmen - Quarantäne wieder 14 Tage

12:19
29.04.2021
Thailand verschärft wegen steigender Corona-Zahlen die Beschränkungen in der Hauptstadt Bangkok und fünf weiteren Provinzen. Von Samstag an sind dort Treffen von mehr als 20 Teilnehmern verboten, wie die Behörden am Donnerstag mitteilten. Zudem dürfen Restaurants und Cafés nur noch für Abholdienste genutzt werden. Außerdem müssen Fitnessstudios zumachen. Einkaufszentren bleiben bis 21 Uhr geöffnet. Bereits Mitte April waren die Regeln verschärft worden.

Auch werden in dem 70-Millionen-Einwohner-Land die erst kürzlich eingeführten Quarantäneerleichterungen für Einreisende wieder aufgehoben. Vom 1. Mai an müssen wieder alle - auch Geimpfte - für 14 Tage in Isolation in spezielle Hotels. Seit dem 1. April war die Quarantänezeit für Geimpfte auf sieben Tage verringert worden, für Reisende ohne Impfung auf zehn Tage.

In dem südostasiatischen Land, das bisher als Vorzeigestaat in der Bekämpfung des Virus galt, steigen die Zahlen seit einigen Wochen rasant. Mehrmals hintereinander gab es Rekordwerte. Am Donnerstag meldeten die Behörden 1871 neue Fälle innerhalb von 24 Stunden - ein leichter Rückgang im Vergleich zu den vergangenen Tagen. Zehn Menschen starben in Verbindung mit Covid-19.

Der jüngste Ausbruch soll auf Nachtlokale in Bangkok zurückgehen. Bei vielen der Fälle handelt es sich um die besonders ansteckende britische Variante. Viele Menschen hoffen auf eine baldige Wiederbelebung des wichtigen Tourismussektors. So hatte Phuket im März Pläne vorgelegt, wonach geimpfte Urlauber von Juli an quarantänefrei auf der Insel Urlaub machen dürfen. Ob dies angesichts der steigenden Zahlen noch möglich sein wird, ist fraglich.

(dpa)

Corona-Ausgangssperren gelten weitgehend nicht für die Jagd

12:19
29.04.2021
Jäger sollen von den Ausgangssperren in der Corona-Pandemie nach einem Konsens der zuständigen Bundesministerien weitgehend ausgenommen sein. Darauf hat das Bundeslandwirtschaftsministerium die Jagdbehörden und Forstverwaltungen der Länder nach Abstimmung mit dem Bundesinnenministerium und dem Bundesgesundheitsministerium hingewiesen. Die Ausnahme gilt demnach für die «Ansitz- oder Pirschjagd als Einzeljagd auf Schalenwild», also Wildschweine, Rehe oder auch Rot- und Damwild.

Das Ministerium verwies in einem Schreiben, das der Deutschen Presse-Agentur am Donnerstag vorlag, auch auf eine Protokollerklärung des CDU-Bundestagsabgeordneten Hans-Jürgen Thies. Dieser hatte seine Zustimmung zur Änderung des Bevölkerungsschutzgesetzes an die Maßgabe geknüpft, dass für die Jagd eine Ausnahme von Ausgangsbeschränkungen gilt.

«Angesichts der grundlegenden Bedeutung der Jagd für die Prävention und Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest sowie den Schutz der land- und forstwirtschaftlichen Kulturen und des Gemüse- und Weinbaus vor Wildschäden auf den Flächen der land- und forstwirtschaftlichen Eigentümer stellt die Ansitz- oder Pirschjagd auf Schalenwild in der Zeit der Ausgangssperre einen gewichtigen und unabweisbaren Zweck dar», erklärte Thies.

(dpa)

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