Letztes Update:
20210428150207

Regierung plant Vorab-Verständigung zu Corona-Verordnung

14:30
28.04.2021
Die Bundesregierung will die geplante Verordnung zu Erleichterungen für Geimpfte in der Corona-Pandemie vorab mit Bundestag und Bundesländern abstimmen, um das Verfahren zu beschleunigen. Wie Kanzlerin Angela Merkel (CDU) am Montag angekündigt habe, arbeite die Bundesregierung daran, so schnell wie möglich eine entsprechende Verordnung vorzulegen, teilte ein Regierungssprecher am Mittwoch auf Anfrage in Berlin mit. «Noch vor der Befassung im Kabinett soll dazu eine Verständigung mit Bundestag und Bundesländern hergestellt werden», ergänzte er.

Die Bundesregierung plant bisher, dass das Kabinett in der nächsten Woche eine Verordnung auf den Weg bringt und nach dem Bundestag der Bundesrat am 28. Mai abschließend entscheidet. Hintergrund des Verfahrens einer Verständigung mit Parlament und Ländern vor der Befassung im Kabinett ist es, dass eine Verordnung nicht wie ein Gesetz ins Parlament eingebracht wird. Das Parlament kann der Regierung, die die Verordnung anfertigt, nur Maßgaben aufgeben, die dann von der Regierung wiederum in die Verordnung aufgenommen werden müssten. Um dieses Hin und Her zu vermeiden, soll die Verordnung bereits im Vorfeld abgestimmt werden.

(dpa)

Auch Apotheken sollen Corona-Impfungen digital vermerken können

13:49
28.04.2021
Neben Ärzten sollen auch Apotheken Corona-Impfungen in die geplanten zusätzlichen digitalen Impf-Nachweise eintragen können. «Der digitale Impfpass muss für alle leicht zugänglich sein», sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (Donnerstag). Deshalb sollten ihn künftig außer Praxen und Impfzentren auch Apotheken für bereits Geimpfte ausstellen können. «Mit Änderungen am Infektionsschutzgesetz wollen wir die Weichen dafür schon jetzt stellen, damit im Sommer möglichst viele den digitalen Impfpass auch nutzen», sagte Spahn.

Ein digitaler Impfnachweis für Smartphones soll in der EU als ein freiwilliges und ergänzendes Angebot zum weiterhin gültigen gelben Heft eingeführt werden. Ausstellen dürfen ihn nur autorisierte Personen in Impfzentren, Praxen, Krankenhäusern und nun zusätzlich auch in Apotheken. Dabei geht es auch darum, dass Millionen Bürger schon erhaltene Impfungen nachträglich digital erfassen lassen können. Der digitale Impfnachweis soll laut Ministerium voraussichtlich zum Ende des zweiten Quartals starten, das bis Ende Juni läuft.

(dpa)

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